Betrieb der Kantine des Staatsministeriums Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: STM11-0211.8-3/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Kantine des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Der Konzessionsgeber vergibt im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Kantine und Cafeteria des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Infrastruktur im Rahmen des Pachtvertrages unentgeltlich zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko der Betriebsführung der Kantine.
Die Konzession umfasst im Wesentlichen die tägliche Zubereitung (überwiegend außerörtlich), Anlieferung sowie den Verkauf von zwei verschiedenen Mittagsmenüs für die Mitarbeiter des Staatsministeriums unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Staatsministerium Baden-Württemberg Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart
Der Konzessionsgeber vergibt im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Kantine und Cafeteria des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Der Vertragswert liegt unterhalb der Schwellenwerte für die Vergabe von Konzessionen. Das oberhalb der Schwellenwerte geltende Konzessionsvergaberecht (insbesondere GWB und KonzVgV) ist nicht anzuwenden und wird hier nicht angewendet. Das Supplement zum EU-Amtsblatt wird lediglich für die europaweite Veröffentlichung dieser Ausschreibung genutzt.
Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Infrastruktur im Rahmen des Pachtvertrages unentgeltlich zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer trägt - in Abgrenzung zu der Vergabe eines öffentlichen Auftrags - das wirtschaftliche Risiko der Betriebsführung der Kantine.
Der Konzessionsnehmer muss mit seinem Speisen- und Getränkeangebot bestimmte erhöhte Qualitätsanforderungen des Konzessionsgebers erfüllen. Zugleich müssen sich die Preise des Kantinenangebots an den Preisen vergleichbarer Behördenkantinen orientieren. Der Konzessionsgeber wird dem Konzessionsnehmer daher je ausgegebenem Hauptgericht einen Zuschuss für die Einhaltung der erhöhten Qualitätsanforderungen gewähren.
Die Konzession umfasst im Wesentlichen die tägliche Zubereitung (überwiegend außerörtlich), Anlieferung sowie den Verkauf von zwei verschiedenen Mittagsmenüs für die Mitarbeiter des Staatsministeriums unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Des Weiteren umfasst die Konzession den Verkauf diverser Frühstücksvarianten, Kaffee- und Gebäckspezialitäten.
Die Kantine befindet sich auf dem Gelände der Villa Reitzenstein im Eugen-Bolz-Haus. Das Gebäude wurde im Jahr 2016 neu errichtet. Es stehen 64 Sitzplätze im Speisesaal und zusätzlich 12 Sitzplätze in einem Nebenraum zur Verfügung. Neben dem Speisesaal bietet eine Terrasse Sitzmöglichkeiten im Freien, die zum Bewirtungsbereich der Kantine gehören.
Derzeit werden täglich durchschnittlich 40-60 warme Essen (Mittagstisch) sowie eine Auswahl an Frühstück (z. B. belegte Brötchen, Milchspeisen, Obst etc.) überwiegend an Beschäftigte des Staatsministeriums ausgegeben. In Spitzenzeiten wurden in der Vergangenheit über 100 Essen täglich ausgegeben. Da das
Gelände der Villa Reitzenstein aus Sicherheitsgründen zugangsbeschränkt ist, gehören externe Besucher in der Regel nicht zu den Gästen.
Die Kantinenküche ist als Regenerierküche ausgestattet. Die Anlieferung von Speisen erfolgt ebenerdig. Die Speiseausgabe beinhaltet ausreichende Kühl- und Warmhaltevorrichtungen sowie ein modernes
Computerkassensystem in Form einer Vertrauenskasse, die ohne Personal betrieben wird. Alle Mitarbeiter des Staatsministeriums können mit ihrem Zeiterfassungschip an den Getränke- und Snackautomaten und an der Vertrauenskasse bezahlen.
Wegen der Einzelheiten verweist der Konzessionsgeber auf die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
b) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co.
KG auch der Komplementär-GmbH) und
c) den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen".
Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Formlose Eigenerklärung, dass sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- oder Sachschäden über jeweils EUR 7,5 Mio. je Schadensereignis und für Vermögensschäden über EUR 100.000 je Schadensereignis verfügen.
c) Falls sie über keine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen, eine formlose Eigenerklärung, dass sie eine solche spätestens 7 Kalendertage nach Zuschlagserteilung abschließen.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
Die Bewerber sollen bis zu 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren einreichen. Die Referenzen müssen mit den beschriebenen Leistungen, d. h. Betrieb einer Kantine der öffentlichen Verwaltung mit einem abwechslungsreichen, ernährungsphysiologisch ausgewogenen und nachhaltigen Essensangebot, vergleichbar sein. Die Darstellung der Referenzprojekte soll neben einer Projektbeschreibung möglichst Angaben zu den in dem Projekt konkret erbrachten Leistungen und zu dem Auftraggeber nebst Ansprechperson sowie zum Auftragszeitraum enthalten. Daneben soll die Darstellung möglichst Angaben dazu enthalten, warum das Referenzprojekt mit dem hiesigen Auftrag vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die eVergabe-Plattform.
2. Der Vertragswert liegt unterhalb der Schwellenwerte für die Vergabe von Konzessionen. Das oberhalb der Schwellenwerte geltende Konzessionsvergaberecht (insbesondere GWB und KonzVgV) ist nicht anzuwenden und wird hier nicht angewendet. Das Supplement zum EU-Amtsblatt wird lediglich für die europaweite Veröffentlichung dieser Ausschreibung genutzt.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt die eigentliche Verhandlungsvergabe. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Konzessionsgeber mit den Bietern Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Konzessionsgeber ggf. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, dass von den Anforderungen abweicht, kann der Konzessionsgeber ausschließen.
6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Konzessionsgeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Konzessionsgeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Konzessionsgeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Konzessionsgebers sind für die
Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Konzessionsgeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YD4Y6T2
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland