Mehrparteien-Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. -übernehmerleistungen für die Trianel-Gruppe zur Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 200553
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Krefelder Straße 203
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trianel.com
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrparteien-Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. -übernehmerleistungen für die Trianel-Gruppe zur Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP"), in der u.a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Solarparks stehen zur Verfügung.
Die TEP schreibt mit dieser Bekanntmachung Generalunternehmer-/übernehmerrahmenverträge zur Realisierung (schlüsselfertige Errichtung) von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Insbesondere umfasst der Leistungsumfang des Generalunternehmer/-übernehmerrahmenvertrags die klassischen Elemente des EPC Vertrages (= Engineering, Einkauf und Bau). Dabei umfasst der Leistungsumfang der Auftragnehmer auch die koordinativen Tätigkeiten, die zur Realisierung der Anlage bis hin zum Netzanschluss notwendig sind, inkl. der Abstimmung mit dem Netzbetreiber und die Erstellung der Anlagenzertifizierung. Die zu errichtende Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben dem Stand der Technik und gültigen Normen und Gesetzen zu entsprechen. Der Leistungsumfang der Auftragnehmer beschränkt sich somit auf eine voll funktionsfähige Photovoltaik-Freiflächenanlage, die an das Netz angebunden ist, umfasst jedoch nicht die Errichtung der Kabeltrasse sowie die Errichtung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. Auch nicht Teil des Leistungsumfangs der Rahmenverträge ist die Projektentwicklung (bspw. Erlangung von Baugenehmigungen oder Flächensicherung).
Die Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen werden über die Laufzeit des Rahmenvertrags deutschlandweit zu erbringen sein.
Der Rahmenvertrag hat über die maximal achtjährige Laufzeit eine erwartete Schätzmenge von ca. 4.500 MWp. Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Maximalmenge beträgt 5.000 MWp. Dieses Volumen wird von der TEP bzw. "verwandten" Schwester- und/oder Tochtergesellschaften im Rahmen einer noch nicht näher definierten Anzahl von Bauvorhaben abgerufen.
Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels mehrerer konkreter Projekte. Die Beauftragung dieser Projekte stellt gleichzeitig den ersten Abruf/ die ersten Abrufe aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. die TEP beabsichtigt, dass der oder die Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag - je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen - mit der Durchführung erster Projekte beauftragt werden. Die übrigen Bieter, die mit ihren Angeboten ebenfalls überzeugen konnten, werden auch Rahmenvereinbarungspartner und erhalten damit die Gelegenheit, bei einem der folgenden Abrufe mit anderen Projekten der TEP bzw. deren Tochtergesellschaften beauftragt zu werden.
Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird die TEP als Zuschlagskriterien die Höhe des Angebotspreises mit der stärksten Gewichtung (70 bis 90%) sowie die Akzeptanz des Vertragswerkes, den Ertrag und ggf. weiterer Kriterien (u.a. Zeitplan) jeweils mit einer schwächeren Gewichtung (jeweils 5 bis 20%) vorsehen. Für den Abruf legt die TEP Projektbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Vertragsentwürfe und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das Projekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Rahmenvertragspartner - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Abruf einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von der TEP in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb gewährleistet sind.
Die vertragliche Grundlage für die Abrufe erfolgt anhand eines Term Sheets, der Gegenstand der Vergabeunterlagen in der Angebotsphase ist. Dieser Term Sheet enthält die (Mindest-) Anforderungen der TEP als Grundlage für die späteren Einzelverträge, beispielsweise
- wesentliche technische Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis,
- Lieferung der Module,
- Definition Gewerk,
- Gewährleistungen,
- Vertragsstrafen,
- Lieferungs-/ allg. Zahlungsbedingungen,
- Qualitätsanforderungen etc.
Einzelheiten zum Term Sheet für die Einzelverträge und den übrigen vertraglichen Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich (maximal drei Mal) um jeweils zwei weitere Jahre, sofern die TEP den Rahmenvertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag hat somit eine maximale Laufzeit von acht Jahren.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 300 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die TEP vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen bankfinanzierter Projekte über die Lieferung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Europäischen Union als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: 01.07.2020). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen müssen nicht zwingend unternehmensidentisch sein, müssen jedoch dem aktuellen Geschäftsbereich des jeweiligen Bewerbers zuzuordnen sein. Ein Bewerber, der durch Neugründung, Verschmelzung oder Abspaltung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, das die Referenzen erarbeitet hat, kann sich mithin auch auf diese Arbeiten als Referenz berufen, wenn er die gleichen Personen beschäftigt und über das bisher vorhandene Know-how verfügt.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach Ihrer Einschlägigkeit.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bieter zu kontaktieren.
Zu TL: Der Bewerber muss mit seinen Referenzen nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren (Stichtag: 01.07.2020) mindestens 5 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit jeweils mindestens 5 MWp mit Modulen ausgestattet hat und diese Anlagen durch ein in der Europäischen Union zugelassenes Kreditinstitut bzw. einen in der Europäischen Union zugelassenen Kreditversicherer finanziert wurden.
Einzelheiten zu den Sicherheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten zu den wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten zu der Rechtsform, der der Auftrag erteilt wird, enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Vertragspartner mit Sitz in der Europäischen Union oder dem EWR. Vertragssprache ist Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8. August 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die TEP kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Aachen oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1: Die TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6NKN
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.