Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten Referenznummer der Bekanntmachung: 054/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Castroper Straße 30
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkd-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten
Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Castroper Straße 30 45665 Recklinghausen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen
Postanschrift: Elper Weg 89
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.recklinghaeuser-werkstaetten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6D9WD
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.