Reinigungsleistungen LWL-Klinik Marsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-020-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weist 45
Ort: Marsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 34431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-5351
Fax: +49 251-591-4343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen LWL-Klinik Marsberg
Unterhaltsreinigung der Standorte der Klinik Marsberg (Lose 1-5: Marsberg, Paderborn, Höxter, Meschede, Bad Fredeburg)
Standort Marsberg
Marsberg
Unterhaltsreinigung des LWL-Klinikums Marsberg
- Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bredelarer Str.33,
- Erwachsenenpsychiatrie, Weist 45 & Bredelarer Str.33
- Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie, Mühlenstr.26, Bredelarer Str.33, Bahnstr.1
Standort Paderborn
Paderborn
Unterhaltsreinigung des
- LWL-Klinikums Marsberg, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Am Ostfriedhof 10,
- LWL-Tagesklinik Paderborn, Karl-Schoppe-Weg 4a,
- Busdorfschule, Blasiusstr.11,33098 Paderborn
Standort Höxter
Höxter
Unterhaltsreinigung
LWL-Tagesklnik Höxter, Brenkhäuser Str.73, 37671 Höxter
Standort Meschede
Meschede
Unterhaltsreinigung
- LWL-Tagesklnik Meschede, Feldstr.1,
- HERum Meschede, Winziger Platz 10, 59872 Meschede
Standort Bad Fredeburg
Bad Fredeburg
Unterhaltsreinigung
- Erwachsenenpsychiatrie , Tagesklinik Schmallenberg-Bad Fredeburg, Von-Ascheberg-Str.19a, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte
Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei
natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und
Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu
einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren sind Eigenerklärungen (Vordrucke F+F2) abzugeben, dass die Voraussetzungen für eine Beauftragung nach § 118 GWB vorliegen und ein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom
21. Julil 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare
Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter
gefordert werden.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen anzugeben. Weiterhin ist der Gesamtumsatz aus den letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahren anzugeben.
- Anzahl der Mitarbeiter
- 2 vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Unterhaltsreinigung (in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabeund
Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003)
findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe
Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die
LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens
anzufordern bis zum 28.07.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den
Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den
Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter
verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im
Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der
sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür
verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten
Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.
Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.