Tragwerksplanungsleistungen für eine Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-2023_LKZ_5000452
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 78
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53819
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2247-303210
Fax: +49 2247-30388210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nk-se.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanungsleistungen für eine Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle)
Tragwerksplanungsleistungen für eine Kultur- und Sporthalle
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt die Sanierung/den Neubau einer Sporthalle für kulturelle und sportliche Zwecke. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Rahmen der außerschulischen Nutzung.
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen der Tragwerksplanung (vgl. LP 1-6 gemäß § 63 HOAI), die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen, die optional beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vergabe dieses Auftrags unterliegt einer besonderen Eilbedürftigkeit.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4DY1H3NW5ET
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).