Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/01/02/VE021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 163
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119732201
Fax: +49 7119732030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Heizung
Installateurarbeiten Heizungsanlage in der Betriebstelle; Bürobereich FBH, Hallenbereiche Deckenstrahlplatten. Aufbau einer Erdsondentechnik für den Betrieb einer Wärmepumpe.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Installateurarbeiten Heizungsanlage in der Betriebstelle; Bürobereich FBH, Hallenbereiche Deckenstrahlplatten. Aufbau einer Erdsondentechnik für den Betrieb einer Wärmepumpe. Installationsarbeiten Heizungsanlage und Erdsondentechnik12 Stck. Erdsondenca. 2000 m Erdsonden Doppelrohrleitungen 1 Stck. Sole / Wasser Wärmepumpe 45 kW 2 Stck. Pufferspeicher 950 lca. 400 m Rohrleitungsnetz aus C-Stahl20 Stck. Deckenstrahlplattenca. 290 m² Fußbodenheizung7 Stck. Heizkörper
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine Angebote eingegangen
Postanschrift: Durlacher Allee 11
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.