Austausch Firewall-Umgebung Hauptstandort sowie Weiterbetrieb des vorhandenen SD-WAN-Netzes Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-16-038-EU TNW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691291
Fax: +49 25516991291
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Firewall-Umgebung Hauptstandort sowie Weiterbetrieb des vorhandenen SD-WAN-Netzes
Der Kreis Steinfurt betreibt ein zentrales Firewall-Cluster am Hauptstandort, welches u.a. alle Verbindungen vom und zum Internet filtert. Ebenso werden hier alle VPN-Verbindungen (verschlüsselte Verbindungen) zu den Nebenstandorten terminiert. Darüber hinaus werden alle ein- und ausgehenden Verbindungen mit dem Internet (z. B. Zugriffe von Bürgern auf den Geodatenatlas, Webbrowsing der Mitarbeitenden oder der gesamte E-Mail-Verkehr) von der Firewall aufgegriffen. Seit einer Beschaffung in 2018 sowie einer Erweiterung in 2020 betreibt der Kreis Steinfurt ein zentrales Firewall-Cluster am Hauptstandort sowie daran angebunden aktuell 80 sog. SD-WAN-Standorte. Der Kreis Steinfurt beabsichtigt eine Neuanschaffung des zentralen Firewall-Clusters. Darüber hinaus soll die Hardware an den 80 SD-WAN-Standorten weiterbetrieben werden, hierzu werden Lizenzverlängerungen benötigt
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
- Beschaffung, Austausch und Migration des zentralen active-active Layer7-Firewall-Clusters
- Beschaffung, Austausch und Migration des zentralen active-active Layer4-Firewall-Clusters ("Vorstufe")
- Lizenzverlängerung inkl. Hardware-Replacement der 80 SD-WAN-Standorte
- Lizenzverlängerung des zentralen Managements und der zentralen Logging-Instanz
- Dienstleistungen
keine Begrenzung hinsichtlich der Zahl der Bewerber
Weitere Informationen zu Ausführungsfristen und Laufzeit:
Die Installation muss bis zum 08.12.2023 abgeschlossen sein.
Das Einspielen der Lizenzen und die Migration muss bis zum 08.12.2023 erfolgen.
Der Dienstleistungsvertrag läuft vom 01.01.2024 bis 30.04.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
In Stufe 1 müssen die Bieter ihre Eignung für die in Stufe 2 zu erbringenden Leistungen nachweisen. Aus Gründen der IT-Sicherheit erhalten sie keine Hinweise zur aktuell eingesetzten Technik. Bieter, die für das aktuell und zu migrierende Produkt zertifiziert sind, werden in der Stufe 2 mit detaillierten Infos zur aktuellen Firewall-Umgebung versorgt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Eignungsprüfung für die Teilnahme am Verfahren (Stufe 1) erfolgt nach den Kriterien des Bewerberfragebogens:
- Auflistung der Firewall-Hersteller, für die der Bieter zertifiziert ist
- Vorstufe Firewall
- Betrieb eines SOC
- Proaktiver Betrieb für Hauptstandort und Kreisleitstelle
- verschiedene SLA-Stufen vereinbar
- Co-Management
- Testumgebung
- ISO27001 Zertifizierung
Nach dem Teilnahmewettbewerb fordert der AG die geeigneten Bieter innerhalb einer Woche nach der Bewerbungsfrist zum Einreichen der Zertifizierung des durch den AG gesetzten Herstellers der Firewall auf. Der Nachweis der Zertifizierung des Herstellers wird bewusst erst in Stufe 2 abgefragt, um den Aufwand auf Seiten der Bieter zu reduzieren, da diese in Stufe 1 nicht wissen, welche Leistung (Firewall-Hersteller) erbracht werden muss
ISO27001 Zertifizierung
Abgabe einer Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung mit dem Teilnahmeantrag
Zertifizierung des durch den AG gesetzten Herstellers der Firewall (Vorlage auf gesonderte Aufforderung nach Teilnahmeantrag)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LR95
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.