Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller
Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen von Drucker-
Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 713.585 Stück abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Los 1: 9960/22/VV : 4 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller) Los 2: 9960/22/VV : 5 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller) Los 3: 9960/22/VV : 6 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen) Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller
Postanschrift: Brühler Str. 101
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.