Niers-Rhein-Emscher-Netz - Linien RE10, RB31, RB36 und RB44
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niers-Rhein-Emscher-Netz - Linien RE10, RB31, RB36 und RB44
Personenbeförderung im SPNV: "Niers-Rhein-Emscher-Netz" mit den Linien RE10, RB31, RB36 und RB44
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im "Niers-Rhein-Emscher-Netz": Linien RB31 (Duisburg - Xanten), RB36 (Oberhausen - Duisburg-Ruhrort), RB44 (Oberhausen-Dorsten) und RE10 (Kleve - Düsseldorf) ab dem Fahrplanwechsel 2009 bzw. 2010
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Am Silberpalais 1
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Eintragungen unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
2. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung zur Vertragsänderung abgestellt. Die Entscheidung wurde am 21.04.2023 getroffen.
3. Während der Vertragslaufzeit haben sich Änderungen bei den Linien ergeben: Die Linie RB44 wurde in RE44 unbenannt und erhielt zudem andere Endpunkte.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im "Niers-Rhein-Emscher-Netz": Die Vertragslaufzeit soll für die Linien RB31 (Duisburg - Xanten), RB36 (Oberhausen - Duisburg-Ruhrort) und RE44 (Bottrop - Moers) vom Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 verlängert werden. Für die Linie RE10 (Kleve - Düsseldorf) soll die Verlängerung für den Zeitraum Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 gelten.
Postanschrift: Am Silberpalais 1
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Der bisherige Verkehrsvertrag "Niers-Rhein-Emscher-Netz" endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Die für den Folgevertrag zur Beistellung an das EVU vorgesehenen Neufahrzeuge werden erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, da es bei der Fahrzeugherstellung zu einer erheblichen Projektverzögerung kommen wird. Die Verzögerung im Zeitplan führt dazu, dass die Fahrzeuge, welche für die Linien RB31, RB36 und RE44 angedacht sind nicht wie geplant im Dezember 2025, sondern erst im Dezember 2026 in Betrieb gehen können. Die so entstehende Lücke von Dezember 2025 bis Dezember 2026 soll mit dieser Vertragsanpassung geschlossen werden. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge, welche für die Linie RE10 eingesetzt werden sollen, planmäßig im Dezember 2028 den Betrieb aufnehmen können. Mit dieser Vertragsanpassung soll daher auch die Lücke zwischen Dezember 2025 und Dezember 2028 für die Linie RE10 geschlossen werden.
Durch die unter VII.2.1. aufgeführten Gründe ist die Änderung erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich dadurch nicht.