Rahmenvertrag über die Lieferung von fm-Büromöbeln vom 01.08.2023 bis 31.07.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.05.48.40428
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2104991248
Fax: +49 2104994248
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von fm-Büromöbeln vom 01.08.2023 bis 31.07.2026
Rahmenvertrag über die Lieferung von FM-Büromöbeln
Alle Dienststellen des Mettmann Kreises im gesamten Kreisgebiet 40822 Mettmann
Rahmenvertrag über die Lieferung von FM-Büromöbeln mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einem geschätzten jährlichen Beschaffungsvolumen von 100.000 EUR netto für den Kreis Mettmann
Optional wird die Stadt Velbert sich an dem Rahmenvertrag mit einem geschätzten jährlichen Beschaffungsvolumen von 150.000 EUR netto beteiligen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Picard + Birkenstock GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Blaffertsberg 31 + 34
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1H33G89M
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.