Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen (Whiteboards) mit interaktiven Beamern Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2531
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen (Whiteboards) mit interaktiven Beamern
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards
und hiermit verbunden auch die Schaffung von
entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2023 und 2024 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten. Hierbei ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass bereits 120 Tafelanlagen bis spätestens Oktober 2023 installiert sein müssen, davon sogar 30 Tafelanlagen bis spätestens Ende der Sommerferien (NRW).
Somit sind nach Auftragserteilung die betroffenen Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen umgehend zu besichtigen und mit der Produktion zu beginnen, damit der Zeitplan für die Tafelinstallationen eingehalten werden kann.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante entsprechend des Leistungsverzeichnisses ausgestattet werden. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeister*innen sind daher erforderlich und werden erwartet.
Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Die beigefügte Lieferliste beinhaltet die Auflistung von 677 Whiteboards.
Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2024
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6.1 Kurt-Schumacher-Straße 394/396 45875 Gelsenkirchen Die Lieferstandorte der Schulen in Gelsenkirchen entnehmen Sie bitte der beigefügten Lieferliste.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards
und hiermit verbunden auch die Schaffung von
entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2023 und 2024 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten. Hierbei ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass bereits 120 Tafelanlagen bis spätestens Oktober 2023 installiert sein müssen, davon sogar 30 Tafelanlagen bis spätestens Ende der Sommerferien (NRW).
Somit sind nach Auftragserteilung die betroffenen Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen umgehend zu besichtigen und mit der Produktion zu beginnen, damit der Zeitplan für die Tafelinstallationen eingehalten werden kann.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante entsprechend des Leistungsverzeichnisses ausgestattet werden. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeister*innen sind daher erforderlich und werden erwartet.
Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Die beigefügte Lieferliste beinhaltet die Auflistung von 677 Whiteboards.
Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe wittler visuelle einrichtungen gmbh
Postanschrift: Warmensteinacher Str. 52
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3074230750
Fax: +49 307423011
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1H3E9M07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165