Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Bodenbelagarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-093/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625011
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Bodenbelagarbeiten
Verlegen von Linoleum sowie Ergänzen von Fehlstellen in Bestands-Linoleum, Schulgebäude Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg, 2. Bauabschnitt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verlegen von Linoleum sowie Ergänzen von Fehlstellen in Bestands-Linoleum, Schulgebäude Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg, 2. Bauabschnitt Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform. Bei Angebotsabgabe ist die im LV beigefügte Baustellen- und Montageordnung anzuerkennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Emmerthal
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31860
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.