Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2320 Studienhospital - Erweiterung Seminarbereich | 1010-G09 Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1010-G09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2320 Studienhospital - Erweiterung Seminarbereich | 1010-G09 Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
48149 Münster
Die UKM Infrastruktur Management GmbH plant und baut einen Erweiterungsbau für das Studienhospital am Malmedyweg in Münster. Der Seminarbereich des Studienhospitals soll um weitere Seminarräume erweitert werden. Für diese Seminarräume soll ein Erweiterungsneubau mit Anbindung an den Bestandsbau auf einem Grundstück des UKM errichtet werden.
Bei dem geplanten Erweiterungs-Neubau handelt es sich um ein 2-geschossiges, teilunterkellertes Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach und Satteldach. Das Foyer, welches eine über zwei Geschosse gehende Höhe hat, wird durch eine lichtdurchlässige Dachkonstruktion abgeschlossen. Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage angeordnet.
Die maximalen Abmessungen des rechteckigen Gebäudes betragen im EG ca. 32,00 m x 36,00 m und im UG ca. 9,00 m x 36,00 m. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im EG wird mit 65,090 m ü. NHN festgesetzt.
- Beton: 1.200 m3
- Bewehrung: 200 to
- Mauerarbeiten/Mauerwerk: 210 m3
- Fassadengerüst: 1.500 m2
- Verblendmauerwerk: 380 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hubert Nabbe GmbH
Postanschrift: Hünenburg 16
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1H3P81X0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.