S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Bauüberwacher Bahn Oberbau (Los1), Fachbauüberwacher Oberbau (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67426
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastrukturleistungen Großprojekt Stuttgart Ulm (PSU) (FE.EI-SW-G), Räpplenstr. 17, 70191 Stuttgart
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Bauüberwacher Bahn Oberbau (Los1), Fachbauüberwacher Oberbau (Los 2)
S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Bauüberwacher Bahn Oberbau (Los1), Fachbauüberwacher Oberbau (Los 2)
Los 1 und Los 2
23FEI67426 - S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Bauüberwacher Bahn Oberbau (Los1)
Stuttgart
23FEI67426 - S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Bauüberwacher Bahn Oberbau (Los1)
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart - Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart.
23FEI67426 - S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Fachbauüberwacher Oberbau (Los 2)
Stuttgart
23FEI67426 - S21, 1.7; Wendlingen-Flughafen, Los D; Fachbauüberwacher Oberbau (Los 2)
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart - Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Oder PQ-Nachweise als Teilnahmeantrag:
für Los 1: PQ Bauüberwachung Bau, Bauüberwacher Bahn oder PQ Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ing.bau
für Los 2: PQ Fachbauüberwacher Bahn Instands. Oberbau u. Bahnübergänge oder PQ Fachbauüberwacher Oberbau
- Anlage 3 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Anlage 4 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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Oder PQ-Nachweise als Teilnahmeantrag:
für Los 1: PQ Bauüberwachung Bau, Bauüberwacher Bahn oder PQ Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ing.bau
für Los 2: PQ Fachbauüberwacher Bahn Instands. Oberbau u. Bahnübergänge oder PQ Fachbauüberwacher Oberbau
- Anlage 5 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- Anlage 6 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
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Oder PQ-Nachweise als Teilnahmeantrag:
für Los 1: PQ Bauüberwachung Bau, Bauüberwacher Bahn oder PQ Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ing.bau
für Los 2: PQ Fachbauüberwacher Bahn Instands. Oberbau u. Bahnübergänge oder PQ Fachbauüberwacher Oberbau
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages für:
A) Unternehmen, die bei der Deutsche Bahn AG nicht präqualifiziert sind,
B) präqualifizierte Unternehmen mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG.
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Zu A) Die Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, reichen bitte die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein:
— der Teilnahmeantrag besteht aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt,
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften (z.B.
Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage 6.pdf),
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
— nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt,
— darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
— ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert,
— Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Zu B) Die präqualifizierten Unternehmen (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) reichen bitte einen Teilnahmeantrag mit folgenden Präqualifikationsnachweisen ein:
für Los 1: PQ Bauüberwachung Bau, Bauüberwacher Bahn oder PQ Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ing.bau
für Los 2: PQ Fachbauüberwacher Bahn Instands. Oberbau u. Bahnübergänge oder PQ Fachbauüberwacher Oberbau
Es müssen zwingend die geforderten Präqualifikationen nachgewiesen werden.
Die fehlende Präqualifikation kann durch einen Nachunternehmer nicht ergänzt werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
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Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
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Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.