Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 17 8-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 105520
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 62215823325/4/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten
Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von 65 Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab dem 01.03.2024
Zu vergeben ist ein Miet-/Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von 65 Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab dem 01.03.2024, der zum 29.02.2028 endet.
Die Leistung besteht in der Bereitstellung und Betreuung von 65 Geräten an Standorten in Schul-, Kinderbetreuungs- und Verwaltungsgebäuden der Stadt Heidelberg gemäß den Leistungsmerkmalen (Ziffer II Leistungsbeschreibung) sowie dem im Ausschreibungssatz beigefügten Geräteverzeichnis.
Zudem ist der Auftraggeberin die Option einzuräumen, im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nach Bedarf weitere Geräte für den Einsatz in Dienststellen im Stadtgebiet von Heidelberg abzurufen.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Von ausländischen Unternehmen sind in diesem Fall entsprechende Nachweise des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats zur Berufsausübung vorzulegen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Von ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigun die folgenden Nachweise anzufordern:
Bescheinigungen einer zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder Nierderlassungsstaats über Insolvenz, Liquidität oder Zahlungsunfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer für Rückfragen beizufügen.
maximal fünf Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 74137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de