Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 9
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heitersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 bis 55, Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AWG), 2. Wärmeversorgungsanlagen (WVA), 3. Lufttechnische Anlagen (LTA) und 8. Gebäudeautomation (MSR) für den Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim.
Heitersheim
Am nordöstlichen Rand von Heitersheim sollen in Nachbarschaft zu bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden (Schulen, Malteserhalle und Verein- und Jugendhaus) der Bauhof (mit Wasserversorgung), das neue Feuerwehrhaus sowie ein interkommunales Technikzentrum (IKZ) der beteiligten Feuerwehren realisiert werden.
Das Projektgebiet erstreckt sich entlang der Straße „Unterer Gallenweilerweg“ und wird durch einen bestehenden Feldweg etwa in der Mitte in einen südlichen und einen nördlichen Bereich geteilt. Der bestehende Weg soll als gemeinsame, zentrale Zufahrt von Westen für alle drei Nutzungen ausgebaut werden. Nördlich davon soll die Feuerwehr mit IKZ in zusammenhängenden Baukörpern angesiedelt werden. Auf dem südlichen Grundstücksbereich soll der Bauhof und die Wasserversorgung angesiedelt werden.
Es existiert auf Grundlage einer erstellten Machbarkeitsstudie bereits ein funktional ausgereiftes Raumkonzept einschließlich aller erforderlichen Grundrisse und Anordnung der Gebäude. Dies wurde mit der Bauherrschaft und den Nutzenden abgestimmt und wurde vom Gemeinderat als so umzusetzend entschieden.
Alle Baukörper sind mit einem begrünten Flachdach geplant und teilweise eingeschossig, teilweise zweigeschossig vorgesehen. Synergieeffekte mit den bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden sollen geprüft werden bspw. die Versorgung mittels Nahwärme.
Brutto-Grundfläche (BGF) Bauhof ca. 2.100 m²
Brutto-Grundfläche (BGF (R)) Haus der Feuerwehr mit interkommunalem Technikzentrum (IKZ) ca. 1800 m²
Derzeit läuft das VgV-Verfahren zur Vergabe der Gebäudeplanungsleistungen.
Die Planungsleistung wird folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Haus der Feuerwehr – HZ II gem. HOAI
IKZ Technikzentrum – HZ II gem. HOAI
Bauhof Gebäude "warm" – HZ II gem. HOAI
Bauhof Einhausung "kalt" – HZ I gem. HOAI
Beginn Planungsphase: Mai 2023 bis ca. Dezember 2023
Beginn Bauphase ca. Anfang 2024
Reine Bauzeit ca. 21 Monate sind veranschlagt
Der Neubau soll im Oktober 2025 abgeschlossen sein.
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400): ca. 9,5 Mio. Euro netto.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Heizung-, Lüftung- und Sanitärplanung, sowie MSR-Planung nach HOAI 2021 Teil 4, §§ 53 bis 55 gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Die Präsentation der Machbarkeitsstudie und die Beratungsvorlage aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Planung der Technischen Ausrüstung HLS werden zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Azsrüstung HLS
Postanschrift: Tullastr. 17
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Von den Teilnehmer_innen ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, überwelche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nichtberücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 10.02.2023, 12:00 Uhr. Es erfolgt bis zum 17.02.2023 eine Beantwortung an alle Bewerber.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Machbarkeitsstudie, Mustervertrag. Zuschlagskriterien und Ablauf der Vergabeverhandlungsgespräche.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de