Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorgeschaltetem, qualifizierten, EU- weitem Auswahlverfahren gem. VgV für den Neubau KiGa+Wohnungen „Kaserne Nord“ Ettlingen Refe Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2019-120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ettlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ettlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorgeschaltetem, qualifizierten, EU- weitem Auswahlverfahren gem. VgV für den Neubau KiGa+Wohnungen „Kaserne Nord“ Ettlingen Refe
Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Schleifweg/Kaserne Nord“ hat der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13. Februar 2019 der Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen 2,9 ha auf
Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den Projektnamen „Kindergarten Kaserne Nord“ bekommen hat. Der zukünftige Kindergarten ist für 6 Gruppen einschließlich inklusiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.
Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes „Schleifweg/Kaserne Nord“ hat der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13. Februar 2019 der Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen 2,9 ha auf Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den Projektnamen „Kindergarten Kaserne Nord“ bekommen hat. Der zukünftige Kindergarten ist
für 6 Gruppen einschließlich inklusiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.
Der Standort des geplanten Gebäudes für den Kindergartens „Kaserne Nord“ sah auf Grund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind nicht im städtische Besitz!) eine mehrstöckige Nutzung (EG, 1. OG, 2. OG) bzw. Belegung vor. Ursprüngliches Ziel war es das städtische Grundstück bestmöglichst architektonisch auszunutzen und den Kindergarten mit dazugehöriger Außenspielfläche auf möglichst geringem „Fußabdruck“ umzusetzen. Im Rahmen der Vorlagen Vorberatung im öffentlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) vom 22.5.2019 wurde dem Standort zwar zugestimmt, allerdings der Verwaltung den Prüfungsauftrag für eine nochmalige Vorberatung im AUT am
3.7.2019 erteilt, nach Möglichkeit den Kiga bei gleicher Gruppenzahl (6) auf 2 Geschosse (statt geplant 3) zu realisieren.
Die daraufhin nochmals überarbeitete städtebauliche Studie im Bereich des Kindergartengrundstücks zeigt nun ein 3-geschossiges Gebäude (3 Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss), in dessen EG und 1. OG nun vollständig die Flächen für den Kindergarten nachgewiesen werden können. Abweichend vom städtebaulichen Rahmenplan können oberhalb des 1. OGs auch 1-2 Wohngeschosse bis in ein 4. Geschoss entwickelt werden.
Die Beibehaltung des Bauvolumens eines 3 geschossigen Baukörpers unter Berücksichtigung des notwendigen Nachweises der Abstandsflächen auf dem städtischen Grundstück erscheint städtebaulich sinnvoll, da die Durchgängigkeit des Grünzugs ansonsten zu stark eingeschränkt würde. Abweichende Baukörpervolumen können geprüft werden, solange die städtebaulichen Grundzüge der Rahmenplanung gewahrt bleiben. Durch die Umverteilung der Kindergartennutzung auf 2 Geschosse vergrößert sich der „Fußabdruck“ des Gebäudes gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober 2018 um rund 14 %. Zudem musste das Plangrundstück nochmals um ca. 100 qm in Richtung Norden vergrößert werden, um die vormals auf der Dachterrasse verorteten
Außenspielbereiche auf Erdgeschossniveau nachweisen zu können.
Der Fortschreibung der städtebaulichen Studie berücksichtigt auch weiterhin, dass diejenigen Teilflächen des Freibereiches, die heute noch auf dem privaten Grundstück liegen, bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens und des Bebauungsplanes nicht durch den Kindergarten in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird ein temporärer Freibereich als „Tauschfläche“ für den Kindergarten auf der Freihaltetrasse definiert. Nach Abschluss des Gesamtgebietes kann die in der städtebaulichen Studie dargestellte Grundstücksaufteilung hergestellt werden (Abschluss der Umlegung).
Gemäß Beschluss der Stadt Ettlingen ist die Umsetzung des Neubaus als mindestens CO2-neutrales Gebäude vorgesehen. Weiterhin wird empfohlen das Gebäude in Holzbauweise umzusetzen.
Stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 2 und 3, danach Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 in weiteren Stufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
18015-001 Objektplanung Gebäude; 18015-002 Tragwerksplanung; 18015-003 Technische Anlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx