Vergabe von Sicherheitsleistungen für das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000338
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landesarchiv-bw.de/de/service/impressum/47069
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsleistungen für das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe
Gegenstand der anstehenden Ausschreibung sind die Bewachung des Gebäudes des Generallandesarchivs und die Abwicklung der daraus resultierenden Sicherheitsaufgaben.
Die traditionsreiche Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe ist heute zuständig für das Schriftgut der Landesbehörden und Gerichte im Regierungsbezirk Karlsruhe und die dort angesiedelten regionalen Bundesbehörden.
Den historischen Kern dieser in einem 1905 fertig gestellten Zweckbau untergebrachten Abteilung aber bildet die Überlieferung der Markgrafen von Baden, die Archive der Bischöfe von Speyer und Konstanz, Teile der bischöflichen Archive aus Straßburg und Basel, Archive der Ritterorden und vor allem viele Archive aufgehobener Klöster wie Salem, Reichenau, St. Blasien, St. Peter, Schwarzach oder Frauenalb. Aus diesen Klöstern stammen die meisten der rund 130 000 Urkunden. Mit der Mediatisierung gelangten die Kantonsarchive der Reichsritterschaft und Teile der reichsstädtischen Archive hierher, ebenso Teile des kurpfälzischen Archivs und vorderösterreichische Archivalienüberlieferung.
Von großer Bedeutung ist weiterhin die archivalische Überlieferung der obersten Verwaltungsebene des Großherzogtums Baden aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Dazu zählen die Akten des badischen Landtags und der Ministerien, die Überlieferung der großherzoglichen Hofbehörden, aber auch des badischen Armeekorps im preußischen Heer sowie die Überlieferung der badischen Mittel- und Unterbehörden aus dem nordbadischen Raum als unerschöpflicher Fundus für die Regional- und Ortsforschung. Das Großherzogliche Familienarchiv befindet sich im Gebäude, ferner sind zahlreiche Adels-und Privatarchive hinterlegt, aber auch Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. In den reichhaltigen Sammlungen finden sich Karten und Pläne ebenso wie Plakate, Bildnisse und Fotografien.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2027. Leistungsbeginn ist der 01.07.2023.
Gegenstand der anstehenden Ausschreibung sind die Bewachung des Gebäudes des Generallandesarchivs und die Abwicklung der daraus resultierenden Sicherheitsaufgaben.
Die traditionsreiche Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe ist heute zuständig für das Schriftgut der Landesbehörden und Gerichte im Regierungsbezirk Karlsruhe und die dort angesiedelten regionalen Bundesbehörden.
Den historischen Kern dieser in einem 1905 fertig gestellten Zweckbau untergebrachten Abteilung aber bildet die Überlieferung der Markgrafen von Baden, die Archive der Bischöfe von Speyer und Konstanz, Teile der bischöflichen Archive aus Straßburg und Basel, Archive der Ritterorden und vor allem viele Archive aufgehobener Klöster wie Salem, Reichenau, St. Blasien, St. Peter, Schwarzach oder Frauenalb. Aus diesen Klöstern stammen die meisten der rund 130 000 Urkunden. Mit der Mediatisierung gelangten die Kantonsarchive der Reichsritterschaft und Teile der reichsstädtischen Archive hierher, ebenso Teile des kurpfälzischen Archivs und vorderösterreichische Archivalienüberlieferung.
Von großer Bedeutung ist weiterhin die archivalische Überlieferung der obersten Verwaltungsebene des Großherzogtums Baden aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Dazu zählen die Akten des badischen Landtags und der Ministerien, die Überlieferung der großherzoglichen Hofbehörden, aber auch des badischen Armeekorps im preußischen Heer sowie die Überlieferung der badischen Mittel- und Unterbehörden aus dem nordbadischen Raum als unerschöpflicher Fundus für die Regional- und Ortsforschung. Das Großherzogliche Familienarchiv befindet sich im Gebäude, ferner sind zahlreiche Adels-und Privatarchive hinterlegt, aber auch Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. In den reichhaltigen Sammlungen finden sich Karten und Pläne ebenso wie Plakate, Bildnisse und Fotografien.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2027. Leistungsbeginn ist der 01.07.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Sicherheitsleistungen für das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 39 (6) VgV erfolgt keine Bekanntmachung des Auftragswertes. Die Angabe von EUR 0,01 erfolgt aufgrund systemtechnischer Vorgaben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland