Bustransfer zu den Inselquartieren Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-149/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bustransfer zu den Inselquartieren
Der Kreis Lippe – Eigenbetrieb Schulen – unterhält auf den beiden ostfriesischen Inseln Langeoog und Norderney je ein Jugend- und Gästehaus. Beide Häuser sind grundsätzlich auf Kindergartengruppen, Schulklassen und Vereine ausgerichtet, werden jedoch zunehmend auch von anderen Gästen genutzt. Die Gäste kommen nicht nur aus dem Kreis Lippe, sondern z. B. auch aus den angrenzenden Kreisen und der Stadt Bielefeld (Einzugsbereich ist daher ganz OWL).
Soweit dies von Gruppen gewünscht wird, organisiert der Eigenbetrieb Schulen den Bustransfer vom Abfahrtsort in OWL zum jeweiligen Fährhafen (Langeoog: Bensersiel, Norderney: Norddeich-Mole) und wieder zurück.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In der Regel treten Gruppen am Montagmorgen die Reise an und kehren am Freitag wieder zurück. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, weil die Jugend- und Gästehäuser keine festen An- bzw. Abreise-tage haben. Daher kann es erforderlich sein, mehrmals pro Woche Gruppen nach Bensersiel und/ oder Norddeich-Mole hin und zurück zu transportieren. Der Auftragnehmer muss hierauf flexibel reagieren und mindestens vier eigene Busse inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen können. Soll-ten in Einzelfällen (2-3) zusätzliche Busse benötigt werden, die nicht aus dem eigenen Fuhrpark stammen, sind diese über die gem. § 3 Ziffer 3 Buchst. a) des Beförderungsvertrags ausdrücklich zu benennenden Subunternehmen bereitzustellen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Er verlängert sich maximal dreimal um 12 Monate, soweit nicht eine der oder beide Parteien ihn mindesten 6 Monate vor Ablauf schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.