Lieferung eines Softwarepakets zur Überwachung und Erkennung möglicher Angriffe zum Schutz des Active Directory Referenznummer der Bekanntmachung: AS/4/2023/520059536
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Softwarepakets zur Überwachung und Erkennung möglicher Angriffe zum Schutz des Active Directory
Lieferung eines Softwarepakets zur Überwachung und Erkennung möglicher Angriffe zum Schutz des Active Directory
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstr. 150 44801 Bochum
Lieferung eines Softwarepakets zur Überwachung und Erkennung möglicher Angriffe zum Schutz des Active Directory
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Softwarepakets zur Überwachung und Erkennung möglicher Angriffe zum Schutz des Active Directory
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://cms-it.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie die Vergabeunterlagen. Diese werden ausschließlich dort elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Rückfragen sind dort schriftlich einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DZ4F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de