Fachplanung - Technische Ausrüstung - Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs der Feuerwache - Stadt Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: 260-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsdetten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsg-rechtsanwaelte.com
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung - Technische Ausrüstung - Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs der Feuerwache - Stadt Emsdetten
Die Stadt Emsdetten plant die Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs ihrer Feuerwache (Buckhoffstraße 8, 48282 Emsdetten). Die Feuerwache wurde Anfang der 80er Jahre geplant und gebaut (Baubeginn 20.12.1982). Die Planung orientierte sich an einer Feuerwehr mit ca. 70-80 Einsatzkräften.
Die Errichtung einer SW-Trennung ist dringend erforderlich, um die Anforderungen an den Arbeits- und Unfallschutz für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Emsdetten zu erfüllen.
Das bestehende Gebäude soll dazu um einen Anbau für die Schwarz-Weiß-Trennung - Aufbewahrung der Privat- und Arbeitskleidung der Feuerwehrleute in verschiedenen Räumlichkeiten - sowie Duschen etc. erweitert werden.
Im Rahmen der notwendigen Erweiterung sollen weitere Räumlichkeiten errichtet werden, die für den Dienstbetrieb der Feuerwehr erforderlich sind. In der Erweiterung sollen daher zusätzliche Räumlichkeiten unter anderem für Schulungen und Veranstaltungen entstehen.
Zur Erweiterung soll die Mittelstraße teilweise entwidmet und durch einen Anbau an die bestehende Feuerwache überbaut werden.
Die Planungsleistungen sind einschließlich der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) nach § 55 HOAI erbracht. Nunmehr sollen die Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 4 - 8 nach § 55 HOAI bezüglich der Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI vergeben werden.
Stadt Emsdetten Am Markt 1 48282 Emsdetten
Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 4 bis 8, Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 und 8
Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 HOAI.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, die Leistungsphase 4 bezüglich aller oder einzelner Anlagengruppen zu beauftragen.
Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über die Beauftragung der Leistungsphase 4 frei. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung schriftlich übertragen werden.
Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars
oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufsqualifikation
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
2. Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
2.1. Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren für alle Mitglieder einzeln anzugeben.
2.2. Haftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird:
1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
3.1. Beschäftigte
Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Fachplanung Technische Ausrüstung) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
Geschäftsführer / Inhaber
Ingenieure
Technische Zeichner / Bautechniker
Sonstige Mitarbeiter
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Fachplanung Technische Ausrüstung) beschäftigten Personen für alle Mitglieder einzeln und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt anzugeben.
3.2. Referenz
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zwingend eine vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren anzugeben, die folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.2.1. Neubau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber.
3.2.2. Bearbeitet und abgeschlossen wurden zumindest die Leistungsphasen 4 bis 8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung bei den Anlagengruppen 1 bis 4.
3.2.3. Das Gebäude ist bei den Anlagengruppen 1 bis 4 der Honorarzone II zuzuordnen.
3.2.4. Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 400 gemäß DIN 276) betrugt mindestens 0,75 Mio. EUR (netto).
Der Nachweis muss prüfbare Angaben (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang) enthalten.
Vorstehend unter III.1.1) wurde bereits darauf hingewiesen, dass gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber zugelassen werden, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8H6UYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.