Ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen, sowie Projektkoordination und Beratungsleistungen (LPH 5-8) der Sieg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen, sowie Projektkoordination und Beratungsleistungen (LPH 5-8) der Sieg
Zur Umsetzung der WRRL an der Sieg im Bereich Siegburg Zange soll eine Gewässerentwicklung der Sieg in Richtung eines Mehrbettgerinnes mit der Entwicklung von Auenstrukturen in Kombination mit den Trittsteinen 3 + 4 des Umsetzungsfahrplanes erfolgen.
Hierzu sind die Erstellung der Ausführungsplanung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend der LPH 5-8 nach HOAI anzubieten.
Diese bestehen aus einem Honorar für Ingenieur-Bauwerke gemäß § 43 und einem Honorar für Freianlagen gemäß § 39 HOAI. Zusätzlich sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Wasserbau-Leistungen nach HOAI § 44 hier mit anzubieten.
Darüber hinaus ist die Erbringung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BoBB) sowie die Erbringung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) im Rahmen eines Honorarangebots über ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen sowie Projektkoordi-nation und Beratungsleistungen anzubieten.
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, diese vertreten durch den Regierungspräsidenten ist zuständig für die Umsetzung der WRRL an der Sieg im Bereich Siegburg Zange. Hier soll eine Gewässerentwicklung der Sieg in Richtung eines Mehrbettgerinnes mit der Entwicklung von Auenstrukturen in Kombination mit den Trittsteinen 3 + 4 des Umsetzungsfahrplanes erfolgen.
Hierzu sind die Erstellung der Ausführungsplanung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend der LPH 5-8 nach HOAI anzubieten.
Diese bestehen aus einem Honorar für Ingenieur-Bauwerke gemäß § 43 und einem Honorar für Freianlagen gemäß § 39 HOAI. Zusätzlich sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Wasserbau-Leistungen nach HOAI § 44 hier mit anzubieten.
Darüber hinaus ist die Erbringung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BoBB) sowie die Erbringung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) im Rahmen eines Honorarangebots über ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen sowie Projektkoordi-nation und Beratungsleistungen anzubieten.
Die Neugestaltung der Siegaue und des Gewässerbettes der Sieg ist mit großen Erdbewegungen verbunden. Im Zuge der umfangreichen Erdarbeiten werden die anstehenden Auenböden erheblich beansprucht. Es ist daher eine Bodenkundliche Baubegleitung anzubieten, damit die Belange des Bodenschutzes fachgerecht auf der Baustelle vertreten werden.
Für die ökologische Baubegleitung sind folgende Leistungen anzubieten:
• Durchsicht und Prüfung der Genehmigungsunterlagen hinsichtlich der Einhaltung von umweltrelevanten Vorgaben (Insbesondere: Verbringungskonzepte, Havarie Pläne, Vermeidungsmaß-nahmen, Bauzeitenpläne, Schutzzeiten)
• Hinweise zu den Bautabuflächen vor Baubeginn, die für die Bauarbeiten nicht oder nur zeitlich begrenzt in Anspruch genommen oder in sonstiger Form nicht beeinträchtigt werden dürfen und Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufs
• Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Ab-stimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden
• Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben
• Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Mängelbeseitigung
• Dokumentieren der erbrachten Leistungen der ökologischen Baubegleitung in Begehungsprotokollen. Diese sollen mindestens Angaben enthalten zu:
o Örtlichkeit
o Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme
o Umsetzung und Termin
o Kontrolle nach Art, Umfang und Zeitpunkt
o Ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen
o Nachweise, Dokumentation
o Beratung bei der Beschreibung der Leistungen und beim Erstellen des Maßnahmenkataloges (Pflichtenheft, Checklisten)
o Beratung bei der Bestimmung von eingriffsvermeidenden oder –mindernden Ausführungsarten, -techniken und -zeiten sowie bei Beschränkungen im Hinblick auf verwendbaren Bau-, Betriebs- und Hilfsstoffen für Maschinen und Geräte (z.B. im Wasserbau)
o Dokumentation von schutzpflichtigen Flächen und Beständen im Baubereich des Vorhabens und dessen Ausgleichsvorhaben sowie im Wirkungsraum außerhalb dieser Flächen
o Beratung der örtlichen Bauüberwachung zu naturschutz- und umweltrechtlichen Auflagen und deren technische Umsetzung (Schutzmaßnahmen, Absteckung etc.)
o Teilnahme an Abstimmungen und Baubesprechungen
• Daneben sind zum Artenschutz spezifische Leistungen zu erbringen, die sich auf einen Zeitraum unmittelbar vor der Bauumsetzung beziehen.
o Kartierungen zum Höhlenbestand an nicht zu erhaltenden Bäumen
o Vorbereitende Leistungen zur Installation von Kästen für Fledermäuse und Vögel
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
2016 wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens umfangreiche Planungsleistungen zur Erstellung einer Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 – 3 HOAI) für die hydromorphologische Entwicklung der Sieg im Bereich Siegburg-Zange (Projekt „Siegentwicklung Zange“) an das Ingenieurbüro Rietmann vergeben. Die Planungsleistungen bis zur vereinbarten Leistungsphase 3 sind bereits durch das Ingenieurbüro Rietmann abgeschlossen.
Ferner wurde für die Erwirkung der für die Projektumsetzung erforderlichen wasserrechtlichen Zulassung im Wege der Plangenehmigung nach § 68 WHG die Erstellung der interdisziplinären Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI, zzgl. verschiedener besonderer Leistungen (Fachbeiträge)) abschließend von dem Ingenieurbüro Rietmann durchgeführt.
Nach Erlangung der wasserrechtlichen Zulassung (Plangenehmigung) ist für die weitere Verfahrens- und Bauabwicklung der Leistungsphasen 5-8, sowie ergänzender besonderer Leistungen (insbesondere örtliche Bauüberwachung verschiedener Fachdisziplinen) erforderlich.
Zwecks Vermeidung von Schnittstellenverlusten und zwecks Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche soll die Planung, d.h. alle Leistungsphasen (1-8) nach HOAI einschließlich der während der Bauausführung erforderlichen örtlichen Bauüberwachung (u.a. Ökologische und Baugrundtechnische Baubegleitung) durch das Ingenieurbüro Rietmann erbracht werden.
Die Leistungsphasen 1-4 und 5-8 stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang, da die einzelnen Leistungsphasen jeweils aufeinander aufbauen und die Ergebnisse und Arbeitsschritte der vorherigen Leistungsphasen jeweils für die Folgenden zwingend benötigt werden. Die Erarbeitung und (Zwischen-)Ergebnisse der Abschnitte der Leistungsphasen 1-4 und 5-8 stehen damit in einem unauflöslichen Zusammenhang miteinander, um das gewünschte Qualitätsniveau des fertig umgesetzten Projektes zu erzielen. Dies kann nur durch die Vergabe aller Leistungsphasen an das gleiche Büro erreicht werden.
Sollte nun ein anderes Büro mit den weiteren Leistungsphasen 5-8 beauftragt werden, fehlen diesem die entsprechenden Arbeitsschritte, die nur dem Büro Rietmann vorliegen. Dies hätte zur Folge, dass die Leistungsphasen 1-4 von einem anderen Büro erneut durchgeführt werden müssten, was einen wirtschaftlichen Mehraufwand bedeuten würde. Darüber hinaus würde durch ein neues Büro ggf. andere Ergebnisse erzielt werden, da es sich um eine planerische und freiberufliche Leistung handelt. Dies würde wiederum dazu führen, dass die Unterlagen im laufenden Verfahren niemals konsistent sein würden, da durch das neue Büro neue Schlussfolgerungen und neue Aspekte in die Unterlagen eingearbeitet werden würden, da dem neuen Büro die Zwischenschritte des Büros Rietmann nicht bekannt wären.
Somit wäre für ein neues Ingenieurbüro die genehmigungskonforme Umsetzung der Maßnahme höchst unwirtschaftlich und in Teilen unmöglich. Vertretbare Ersatzlösungen oder Alternativen bei der Auftragserfüllung sind somit nicht ersichtlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.buero-rietmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland