Krankenhaus Landkreis Freudenstadt gGmbH - Europaweite Vergabe von Leistungen der Parkraumbewirtschaftung inklusive Planungs- und Bauleistungen für die technische Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1138
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klf-web.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus Landkreis Freudenstadt gGmbH - Europaweite Vergabe von Leistungen der Parkraumbewirtschaftung inklusive Planungs- und Bauleistungen für die technische Ausstattung
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Krankenhausareal (Parkhaus, oberes Parkdeck eines zusätzlichen Parkhauses und Außenparkplätze) an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Krankenhausareal (Parkhaus, oberes Parkdeck eines zusätzlichen Parkhauses und Außenparkplätze) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Parkraumbewirtschaftung umfasst insgesamt 408 Stellplätze.
Angedacht ist, dass die Parkraumbewirtschaftung vom zukünftigen Auftragnehmer mittels digitaler Free-Flow-Lösung erbracht wird. Dies umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Schrankenloses System
- Kennzeichenerkennung über Kamera
- Bezahlen an Kassenautomaten mit Kennzeicheneingabe (Pay-by-Plate-Automaten) und/oder mittels App und Buchungsplattform
- Service-Leistungen/Hotline für Parkkunden bei Störungen
- Überwachen der Parkanlagen
- Wartung und Reparatur der Parkanlage für die den reibungslosen Betrieb
- Forderungsmanagement durch den Dienstleister
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH vergibt daher die Dienstleistung der digitalen Parkraumbewirtschaftung inklusive aller zu erbringenden baulichen und technischen Maßnahmen, sodass ein Betrieb mit einem innovativen Parkraum-Management-System vollständig, schlüsselfertig, technisch uneingeschränkt funktionsfähig sowie abnahmefähig erbracht wird.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2020, 2021, 2022) sind.
(2) Vorlage von Referenzen
zu (2) Referenzen:
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der Parkraumbewirtschaftung mittels eines Free-flow-Systems mit einem jährlichen Auftragswert in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren (die Leistungserbringung muss zumindest auch nach dem 31.12.2019 erfolgt sein).
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Parkraumbewirtschaftung mittels eines Free-flow-Systems
- Auftragswert in EUR netto,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
Die Vorlage von insgesamt mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6GEQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.menoldbezler.de