Planungsleistungen Schlammschiene Verbandskläranlage Schuttern Friesenheim Referenznummer der Bekanntmachung: KA Schuttern Schlammschiene
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friesenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77948
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://friesenheim.de/startseite.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crocoll-consult.de/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Schlammschiene Verbandskläranlage Schuttern Friesenheim
Planungsleistungen zur Sanierung der Schlammschiene auf der Verbandskläranlage Schuttern in Friesenheim
Los 1 - Neubau Faulungsanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abwasserverband Friesenheim betreibt die Kläranlage Schuttern. Das Einzugsgebiet der Kläranlage erstreckt sich über die gesamte Gemeinde Friesenheim mit dem Hauptort sowie die Ortsteile Oberschopfheim, Oberweier, Heiligenzell und Schuttern, sowie der Gemeinde Meißenheim (Ortsteil Kürzell), der Gemeinde Neurid (Ortsteil Schutterzell) und der Gemeinde Lahr mit dem Ortsteil Hugsweier sowie der Flugplatz Lahr. Die Kläranlage liegt nördlich des Ortsteils Schuttern in der Nähe der Autobahn A5 und ist als Belebungsanlage mit anaerober Schlammstabilisierung konzipiert. Sie wurde im Laufe der Jahre mehrmals erweitert und hat heute eine Ausbaugröße von 23.950 EW.
Im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2021 wurde der Zustand der Schlammschiene beurteilt und Vorschläge für Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen ausgearbeitet. In der Studie wurden 3 Varianten der Schlammfaulung untersucht und man hat sich für den Neubau einer zweistraßigen Faulungsanlage aus Stahlbeton entschieden. Für die neue Faulungsanlage ergibt sich - unter Berücksichtigung einer Vorhaltung - ein benötigtes Faulvolumen von knapp 1.400 m³. Für eine zweistraßige Faulungsanlage ergibt dies zwei zylindrische Behälter mit jeweils 700 m³ Faulvolumen. Neben dem Neubau der Faulungsanlage ist die Maschinentechnik zu erneuern ebenso die Wärmeversorgung durch ein BHWK. Die für die Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Es werden folgende Planungslose vergeben:
Los 1: Neubau Faulungsanlage
Los 2: Maschinentechnik
Los 3: Wärmeversorgung
Bewerbungen sind für ein oder mehrere Lose zulässig.
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen-Sanierung-Schlammschiene_Verbandskläranlage Friesenheim.pdf" in den Auftragsunterlagen
Los 2 - Maschinentechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe Los 1
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen-Sanierung-Schlammschiene_Verbandskläranlage Friesenheim.pdf" in den Auftragsunterlagen
Los 3 - Wärmeversorgung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe Los 1
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen-Sanierung-Schlammschiene_Verbandskläranlage Friesenheim.pdf" in den Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.