Rahmenvertrag Festnetz Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-019-23-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Festnetz
Rahmenvertrag Festnetz
Ausgeschieben wird ein Rahmenvertrag über Festnetzleistungen für alle Einrichtungen des LWL.
Wird der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor dem Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12
Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate.
In jeder Bewertungsgruppe werden maximal 10 Punkte in Bezug auf den Erfüllungsgrad vergeben, so dass eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden kann. Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
0-3 Punkte Geringer Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung nicht oder nur gering vorhanden / schlecht nachvollziehbare Darstellung
4-7 Punkte Durchschnittlicher Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung teilweise vorhanden / durchschnittlich nutzbare Darstellung
8-10 Punkte Hoher Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung vollständig vorhanden / umfangreiche detaillierte Darstellung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
10 % Detaillierter Nachweis des Teilnehmers über die Verfügbarkeit der Funktionalität und geplanten Systemtechnik.
Gewichtung 10 %: Detaillierter Nachweis der Infrastruktur und der Service-Prozesse für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Festnetz.
Erläutern Sie, wie Sie für alle Telefonanschlüsse des LWL folgendes sicherstellen:
• Reaktionszeit von der Meldung an den Auftragnehmer bis zum Rückruf durch den Auftragnehmer von max. 60 Minuten.
• Reaktionszeit - sofern erforderlich - von der Meldung an den Auftragnehmer bis zum Beginn der Störungsbehebung vor Ort (alle DST des LWL) von max. 2 Stunden.
• Wiederherstellungszeit im Störfall von der Meldung an den Auftragnehmer bis zur Störungsbeseitigung und dem vollständigen Betrieb innerhalb von max. 8 Stunden.
Gewichtung 15 %:Grobe Darstellung der geplanten Projektumsetzung inkl. Darlegung der Netzinfrastruktur an den Standorten des LWL (eigene Inf-rastruktur oder Mietleitungen). Beschreiben Sie hierbei auch die durchschnittliche Verfügbarkeit der von Ihrem Unternehmen an-gebotenen Netze.
Gewichtung 10 %: Angabe von Subunternehmen, der von diesen zu erbringenden Leistungen, Art der Integration der Subunternehmen in die Ge-samtservice-Infrastruktur und Gesamtservice-Prozesse. Zusätzlich zu skizzieren ist die dazu verwen-dete Management-Infrastruktur unter Berücksichtigung der ver-schiedenen Projektphasen (Über-nahme, Transition, Betrieb nach Transition). Der Teilnehmer hat ebenfalls anzugeben, in welchem Umfang er bereits mit dem Sub-unternehmer zusammenarbeitet, ob und wie ggf. Service-Infrastrukturen bereits gekoppelt sind. Auf Grund sich ergebender Schnittstellenprob-lematiken bei der Integration von Subunternehmern sollten aus Sicht des Auftragnehmers mög-lichst wenige Subunternehmer eingesetzt werden.
Gewichtung 10 %:Beschreibung der Ausstattung und Ressourcen der Service Standorte, über die die auszuschreibenden Dienstleistungen erbracht werden sollen. Nennen Sie hierbei insbesondere die Servicestützpunkte Ihres Unternehmens und die Anzahl der dort tätigen Servicetechniker von de-nen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe betreut werden soll.
• Ist Ihr Unternehmen in der Lage einen Zeitraum für Störungsbeseitigungen an allen Tagen des Jahres zwischen 00:00 und 24:00 Uhr sicherzustellen und kann für diesen Zeitraum eine einheitliche Hotline für Störungsmeldungen bereitgestellt werden
Gewichtung 10 %: Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals von Teilnehmer und ggf. Subunternehmern, ggf. durch Angabe der aktuellen Herstellerzertifizierungen geordnet nach Systemgruppen (Netze, Sprache, Mehrwertdienste) und Servicegruppen z.B. durch ITIL-Zertifikate. Verbindliche Vorstellung von typischen
Mitarbeiterprofilen und Qualifika-tion, die in den verschiedenen Projektphasen eingesetzt werden (Planung, Übernahme, Transition, Betrieb).
Gewichtung 5 %: Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagements, ggf. nach ISO 9000 ff, ITIL-und BSI-Zertifikate.
Gewichtng 10%: Referenzliste vergleichbarer Leistungen, mit detaillierter Ausführung der Dienstleistungen und Systemtechnik (Dienst Festnetz, Servicedienste) mit Umsatz unter Angabe von konkreten Ansprechpartnern für Rückfragen in den letzten drei Jahren. Bei Subunternehmern sind ebenfalls Referenzlisten vergleichbarer Leistungen, die dieser zu erbringen hat, vorzulegen. sind ebenfalls Referenzlisten vergleichbarer Leistungen, die dieser zu erbringen hat, vorzulegen.
In jeder Bewertungsgruppe werden maximal 10 Punkte in Bezug auf den Erfüllungsgrad vergeben, so dass eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden kann. Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
0-3 Punkte Geringer Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung nicht oder nur gering vorhanden / schlecht nachvollziehbare Darstellung
4-7 Punkte Durchschnittlicher Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung teilweise vorhanden / durchschnittlich nutzbare Darstellung
8-10 Punkte Hoher Erfüllungsgrad: erwartete Anforderungen bzw. Eignung vollständig vorhanden / umfangreiche detaillierte Darstellung
Gewichtung 10 %: Der Teilnehmer (nicht der Subunternehmer) sollte mindestens über eine Kernkompetenz im Bereich Festnetz und/oder Mobilfunk verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Teil-nehmer beim Ausfall einer seiner Subunternehmer handlungsfähig bleibt. Bitte tragen Sie hier ergän-zend die Zulassung(en) ein.
Gewichtung 10 % Um die Projektqualität in fachlicher und zeitlicher Hinsicht zu gewährleisten, sollte der Teilnehmer zusichern, sein Kernteam, insbesondere das Projekt-Management langfristig und kon-tinuierlich für das anstehende Projekt einzusetzen. Ein Aus-tausch der Mitarbeiter wird vom LWL nur bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung akzeptiert. Bitte nennen Sie die Anzahl ihrer MA(mindestens 3) die über die Qualifikation, ein Projekt in dieser Größenordnung zu bearbeiten, verfügen.
siehe dazu auch III 1.3 Technische und berufliche Leisutungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Aufwendiger Wechsel, deshalb 72 Monate mögliche maximale Laufzeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die
LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson
spätestens anzufordern bis zum 08.09.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag
erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter
verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im
Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der
sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür
verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten
Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.
Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.