Servohydraulische Zug/Druck-Torsions-Prüfmaschine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Servohydraulische Zug/Druck-Torsions-Prüfmaschine
Das DLR-Institut für Systemleichtbau betreibt ein Prüffeld für Multimaterialwerkstoffe, in dem unterschiedliche servohydraulische Materialprüfmaschinen und variable Versuchseinrichtungen mit Linearzylindern betrieben werden. Für den Betrieb der Anlagen steht eine zentrale Hydraulikversorgung mit einem Systemdruck von 280 bar zur Verfügung, die das Prüffeld über eine Ringleitung versorgt.
Im Rahmen der Erforschung und Entwicklung von faserverstärkten Kunststoffen für Kryo-Anwendungen wird am Institut als Erweiterung der vorhandenen Prüftechnik ein spezieller servohydraulischer Ermüdungsprüfstand errichtet, mit dem das mechanische Verhalten faserverstärkter Kunststoffe bei sehr tiefen Temperaturen charakterisiert werden soll.
Für diesen neuen Prüfstand soll ein variabler Vier-Säulen-Prüfrahmen mit integriertem servohydraulischen Zug-/Druck-Torsionsmodul, welches die Aufbringung biaxialer Belastungen (statisch und dynamisch) ermöglicht, ausgelegt, konstruiert, geliefert, errichtet und in Betrieb genommen werden. Das Zug-/Druck-Torsions-Modul soll vertikal ausgerichtet auf einer höhenverstellbaren Traverse mit dem beweglichen Zylinder nach unten montiert sein. Die Basis der Maschine besteht aus einem Spannfeld mit T-Nuten und Lochkreisen nach Kundenwunsch. Der höhenvariable Prüfraum liegt zwischen Spannfeld und der hydraulisch verstellbaren Traverse. Ein möglicher Aufbau ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Traverse muss über eine passive Klemmung/Feststellung verfügen, die hydraulisch gelöst werden kann. Das Zug-/Druck-Torsions-Modul soll mit geeigneten Druckspeichern und Servoventilen ausgestattet und einsatzbereit sein. Die gesamte Konstruktion soll ermüdungsfest und für Dauerschwingversuche ausgelegt sein. Für den Anschluss des Zug-/Druck-Torsions-Moduls an die Ringleitung der Zentralhydraulik wird eine geeignete Anschlusseinheit/Zuschalteinheit/Verteilerstation benötigt. Diese Einheit muss einen Hoch- und Niederdruckbetrieb und die Umschaltung zwischen diesen Betriebsmodi ermöglichen. Diese Einheit ist ebenfalls ein Bestandteil der Ausschreibung. Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst neben der kundenspezifischen Auslegung, Konstruktion, Fertigung und Lieferung der Prüfmaschine auch den Transport zum Aufstellungsort, die hydraulische Installation vor Ort (Anschluss Zylinder und Verteilerstation sowie Anschluss der Verteilerstation an die Ringleitung) und die Inbetriebnahme und Einweisung des Bedienpersonals.
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung: Spezifische Eigenerklärungen zu den Aus-schlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Punkt 2 der Auftragsbekanntmachung: Eintragung in einem Berufs- oder Handels-register
Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung: Versicherungsnachweis (-erklärung)
Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung: Referenzen
Punkt 2 der Auftragsbekanntmachung: Nachweis der Zertifizierungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).