Unterstützung bei der Durchführung fahrdynamicher Versuche zur aktiven Fahrzeugsicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl/F1 Testunterstützung EU23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Durchführung fahrdynamicher Versuche zur aktiven Fahrzeugsicherheit
Unterstützung bei der Durchführung fahrdynamicher Versuche zur aktiven Fahrzeugsicherheit
Bergisch Gladbach bzw. Testgelände in Aldenhoven oder Mendig
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) unterstützt die BASt als Auftraggeber (AG) bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Auswertung von fahrzeugtechnischen Versuchen, insbesondere von Versuchen im Rahmen des Verbraucherschutzprogamms „Euro NCAP“. Die Fahrversuche betreffen hier Tests zur Bewertung des Bereichs Aktive Fahrzeugsicherheit.
In der Regel besteht die Aufgabe aus dem vollständigen Absolvieren von Tests oder Teil-Tests aus dem Euro NCAP-Testprogramm der Aktiven Fahrzeugsicherheit. Das vollständige Absolvieren eines Tests oder Teil-Tests kann sich über mehrere Testwochen erstrecken. Das Euro NCAP-Testprogramm umfasst derzeit folgende Teil-Tests:
- AEB VRU (Test von Notbremsassistenz für Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder Motorradfahrer)
- AEB Car-to-Car (Test von Notbremsassistenz für Fahrzeug-Fahrzeug-Unfälle)
- LSS (Test von Fahrstreifenassistenz)
- SAS (Test von Geschwindigkeitsassistenz)
Je nach Ausstattung des zu testenden Fahrzeugs durch den Hersteller wird nicht für jedes Fahrzeug jedes Szenario getestet.
Eine Verlängerung des Vertrag von bis zu 24 Monaten ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen an die fachliche und technische Qualifikation des AN - Nachweis durch Eigenerklärungen Formblatt 2 zur Eignung:
- Erfahrung in der Durchführung von fahrdynamischen Fahrzeugtests zur aktiven Sicherheit;
- Erfahrung in der Durchführung von Tests nach Euro NCAP-Protokollen ;
- Erfahrung in der Filmung von Versuchen;
- Erfahrung mit Testtargets der aktiven Sicherheit;
- Erfahrung mit fahrdynamischer Messtechnik.
Nachweis durch Nennung von 5 Tests an denen mitgewirkt wurde innerhalb der letzten 3 Jahre;
Anforderungen an das Personal - Nachweis durch Eigenerklärungen zur Eignung und Formblatt 2:
- Teilnahme an einer Fortbildung oder Tagung, die die Inhalte der NCAP thematisiert hat innerhalb der letzten 3 Jahre;
- der AN muss einen verantwortlichen Leiter mit der Mindestqualifikation M. Sc. (oder Dipl.-Ing.) einer anerkannten technischen Universität oder gleichwertigem Abschluss haben;
- der vom AN zur Verfügung gestellte Ingenieur muss eine Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (Mastr oder Dipl.-Ing.) besitzen
- das darüber hinaus vom AN eingesetzte Personal der Qualifikation "Techniker bzw. Facharbeiter" muss eine technische Ausbildung besitzen oder mind. dreijährige Arbeitserfahrung in der Durchführung fahrzeugtechnischer Versuche haben oder mind. seit 4 Semestern ein technisches oder naturwissenschaftliches Fach an der Fachhochschule oder Universität studieren;
- das eingesetzte Personal der Qualifikation "Arbeiter bzw. Helfer" muss mindestens einjährige Erfahrung mit der Durchführung fahrdynamischer Tests und Erfahrung mit den Testwekzeugen der Aktiven Sicherheit besitzen;
- das Personal der Qualifikation "Ingenieur" muss die Software zur Steuerung der Target-/ bzw. Robotersysteme von ABDynamics, Vehico und auch 4a bedienen können;
- das eingesetzte Personal muss mindestens Fahrerlaubnisklasse B besitzen;
- mindestens eien unterstützende Person muss die Fahrerlaubnisklasse CE besitzen ((zu Beginn des Vertrages muss mind. mit dem Fahrerlaubniserwerb begonnen worden sein);
- mindestens eien unterstützende Person muss die Fahrerlaubnisklasse BE besitzen ((zu Beginn des Vertrages muss mind. mit dem Fahrerlaubniserwerb begonnen worden sein)
- das eingesetzte Personal muss bei Vertragsbeginn einen „Prüfgeländeführerschein“ mindestens der Stufe C (ATP-Testgelände Papenburg) oder gleichwertig besitzen
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbaach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Dienstleistungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bast.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.