KFZ 45-2 gl TAU Referenznummer der Bekanntmachung: B 22.14 - 1092/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
KFZ 45-2 gl TAU
KFZ 45-2 gl TAU (Kastenwagen, Allrad, Hochdach)
Festmenge 1 Fahrzeug, variable Menge 3 Fahrzeuge, Derivate (Standardfahrzeug, serienmäßig, handelsüblich, ohne jegliche Polizeitechnik) 4 Fahrzeuge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz
- des Bieters oder
- aller Bieter bei Bildung einer Bietergemeinschaft in Summe
für die letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Fahrzeugbau/ Aufbauten anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 1.500.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten" für das letzte Geschäftsjahr und eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste für die zwei davor liegenden Jahre.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Versicherung:
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass von der Auftraggeberin bereitgestellte Gegenstände während des Verbleibens bei der Auftragnehmerin ausreichend gegen übliche Risiken versichert sind, wie etwa Diebstahl, Feuer- oder Hagelschäden, Beschädigungen durch Arbeitsunfälle etc.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.00€).
Weitere Nachweise
- Nachweis Kapazitäten: Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um die geforderte Anzahl Fahrzeuge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Fertigungsplätzen, Produktionsplänen o.ä.
- Nachweis Fachkräfte: Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die geforderte Leistung fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Projektteammitarbeitern, externen Beratern o.ä.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Bereichen Mechanik, Elektronik und Funkausbauten.
Ferner ist der Auftraggeberin der Projektverantwortliche zu benennen, spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
- Nachweis Qualitätsmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem, wie etwa ISO 9001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell und Ausbau/ Aufbau)
- Nachweis Umweltmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Umweltmanagementsystem, wie etwa ISO 14001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell und Ausbau/ Aufbau)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.