Technical Advisor
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technical Advisor
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt den Bau eines Großbatteriespeichers an einem geeigneten Standort im Stadtkreis Karlsruhe. Der Großbatteriespeicher soll für unterschiedliche Einsatzzwecke zur Verfügung stehen, insbesondere eine flexible Teilnahme an verschiedenen Energiemärkten ermöglichen, darunter Systemdienstleistungen und Erlösoptimierung am Spotmarkt. Die geplante Netzanschlussleistung am 20 kV-Netz des Großbatteriespeicher soll etwa 10 MW betragen, und das Speichersystem soll eine Kapazität für etwa 2 Stunden (oder mehr) bieten.
Karlsruhe
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigen folgende Leistungen im Rahmen des Batteriespeicherprojekts zu beschaffen:
1. Technical Advisor (TA) bis Vergabeempfehlung
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für einen Generalunternehmer und O&M-Vertragsnehmer: Vollständige und detaillierte Ausschreibungsunterlagen, einschließlich technischer Spezifikationen, Tender Design, Vertragsbedingungen- und zugehörige Vertragsunterlagen und erforderlicher Dokumente für das Ausschreibungsverfahren, Projektsteuerung.
2. Unterstützung des Technical Advisor (TA) für Verhandlungen und Empfehlung eines geeigneten Auftragnehmers (optional)
Mitwirkung bei der Vergabe: Unterstützung bei Q&A, der Bewertung von Angeboten, Verhandlungen und Empfehlung eines geeigneten Auftragnehmers.
3. Owner's Engineering (optional)
• Projektmanagement/-steuerung: Projektmanagement für den Bau des Batteriespeichers, Überwachung des Projektfortschritts, Koordination der Parteien, Einhaltung des Zeitplans und Budgets. Einsteuerung der notwendigen Genehmigungsverfahren, Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
• Planung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Begleitung der Abnahme und Inbetriebnahme.
• Gewährleistung der Umsetzung des Batteriespeicherprojekts gemäß den Anforderungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH.
• Vertretung der Interessen des Auftraggebers während der gesamten Umsetzungsphase.
• Sicherstellung, dass alle Systeme ordnungsgemäß funktionieren und die vereinbarten Leistungsziele erreicht werden.
• Zusätzlich überprüft und genehmigt der Auftragnehmer Ingenieurzeichnungen, Daten, Berechnungen, Testverfahren, Layouts, Zeichnungen von Komponenten und Leistungs- und Garantietestverfahren.
Die Beschaffung umfasst die genannten Leistungen inklusive der Optionen für Vertragsverhandlungen und für den Einsatz des Auftragnehmers als Owner's Engineer.
Soweit im Rahmen des Projektablaufs erforderlich, kann eine Verlängerung der Leistungsdauer erfolgen.
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer
großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 (drei) Bietern, deren Angebote auf der
Grundlage der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten sind, in Verhandlungen zu treten.
Die technische Beratung umfasst die umfassende Unterstützung bei der Umsetzung eines Batteriespeicherprojekts. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung in den folgenden Leistungsphasen:
Leistungsphase 1: Technical Advisor (TA) bis Vergabeempfehlung
Im Rahmen der ersten Leistungsphase wird ein vollständiges und detailliertes Ausschreibungsunterlagenpaket erstellt mit technischen Spezifikationen, Tender Design, Vertragsbedingungen und erforderlichen Dokumenten für eine EU-Ausschreibung.
Die Beratung umfasst außerdem die Projektsteuerung sowie die Unterstützung bei der Vergabe, einschließlich der Beantwortung von Bieter-Fragen und der detaillierten Bewertung der Angebote gemäß bewährten Branchenpraktiken, aktuellen technischen Entwicklungen, der Marktsituation und der Erfahrung des technischen Beraters in ähnlichen Projekten.
Der TA unterstützt auch bei der Erstellung:
• Aller erforderlichen Verträge gemäß gängigen Industriestandards und lokalen Vorschriften und Regelwerken.
• Der mindesttechnischen Spezifikationen für das Batteriespeicherprojekt.
Diese Anforderungen werden an die Interessen und Bedürfnisse der Stadtwerke Karlsruhe GmbH angepasst und berücksichtigen lokale Normen, Standards und das Netzanschlussregelwerk.
Um langwierige Verhandlungen und Verzögerungen zu vermeiden, soll den potenziellen Bietern für die EPC- und O&M-Leistungen bereits in einer frühen Phase der EU-weiten Ausschreibung eine vorab abgestimmte Entwurfsversion des Vertragswerks zur Kommentierung zur Verfügung gestellt.
Es wäre von wünschenswert, wenn der TA das Vertragsdesign und -management unterstützt oder mithilfe eines geeigneten Vertragsexperten in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Kunden alle vertraglichen Belange zielgerichtet erarbeitet. Der TA wird ermutigt, einen erprobten und effizienten Ansatz für das Vertragsdesign vorzuschlagen, der für dieses Projekt geeignet ist.
Der TA unterstützt und koordiniert/steuert die erforderlichen Genehmigungsverfahren ein, um eine umfassende Genehmigungslage frühzeitig im Projektverlauf sicherzustellen.
Am Ende der Leistungsphase 1 wird eine geeignete Vorauswahl von Bietern (Shortlist) getroffen und ein bevorzugter Bieter ausgewählt.
Die Beauftragung der nächsten Leistungsphase erfolgt, wenn nach Abschluss dieser ersten Leistungsphase alle Voraussetzungen für eine Auswahl und folgende Vertragsverhandlung gemäß den Ausschreibungsregeln erfüllt sind.
Leistungsphase 2: Unterstützung des Technical Advisor (TA) für Verhandlungen und Empfehlung eines geeigneten Auftragnehmers.
In der zweiten Leistungsphase unterstützt der (TA) den Auftraggeber umfassend und steuernd bei den Verhandlungen und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit ihm eine Vergabeempfehlung sowie die endgültigen, angepassten Vertragsdokumente aus. Die Unterstützung umfasst Folgendes:
• Durchführung aller technischen und kommerziellen Vertragsverhandlungen.
• Bewertung und Kommentierung der vorgeschlagenen Lieferantenliste, Unterauftragnehmer, Zeitpläne, technische Umsetzung usw. durch den jeweiligen Bieter, mit Verbesserungsvorschlägen.
• Beratung bei der Auswahl der geeigneten Bieter basierend auf den technischen und kommerziellen Kriterien.
Eine Beauftragung der nächsten Leistungsphase erfolgt, wenn nach Abschluss der zweiten Phase eine positive Entscheidung zur Vergabeempfehlung durch die entsprechenden Gremien getroffen wurde.
Um den Ablauf und den Aufwand bis zur Vergabeempfehlung transparent zu machen, wird die zweite Leistungsphase basierend auf den Erfahrungen des TA mit einem typischen Grundgerüst dargestellt, das die erforderlichen Personentage und den zeitlichen Rahmen erkennen lässt. Die Preisgestaltung für die zweite Leistungsphase erfolgt entsprechend einem angebotenen Cap oder entsprechend dem tatsächlichen Aufwand.
Leistungsphase 3: Owner’s Engineer
Die dritte Leistungsphase, nach der Vergabe des Auftrags an den Generalunternehmer, umfasst im Rahmen des Owner's Engineering die Projektsteuerung und Überwachung der Vertragserfüllung bis zum Projektabschluss. In dieser Phase werden folgende Leistungen erbracht:
• Kontrolle der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich Terminen, Qualitätsstandards und Leistungsvorgaben.
• Unterstützung bei und Koordination von Genehmigungsverfahren.
• Regelmäßige Überprüfung des Baufortschritts und der technischen Arbeiten gemäß den vereinbarten Spezifikationen.
• Prüfung der Einhaltung aller relevanten Standards während der Bauphase.
• Durchführung von Inspektionen und Tests, um die Erfüllung aller technischen Anforderungen sicherzustellen.
• Unterstützung bei der Abnahme und Inbetriebnahme des Großbatteriespeichers, einschließlich:
o Koordination und Überwachung erforderlicher Tests und Prüfungen für die Inbetriebnahme.
o Überprüfung der ordnungsgemäßen Installation und Funktion aller Batteriesystemkomponenten.
o Sicherstellung von Sicherheits- und Leistungsstandards während der Inbetriebnahme.
o Unterstützung des Auftraggebers bei der Abnahme durch Prüfer oder Behörden.
• Effiziente Dokumentation bzw. Berichterstattung zum Projektabschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs.4GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird;
7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E78647878 zur Verfügung.
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann
der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach III.1.1 Nr. 1 - 7 zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E78647878 zur Verfügung.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Referenzen:
Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten mindestens die folgenden Referenzen vorgelegt werden (max. 10 Seiten):
• Umsetzung von/Beteiligung an (Definition der Rolle bei Projektbeteiligung) mindestens fünf Großbatteriespeicherprojekten ähnlicher Größenordnung (jeweils 7 - 40 MWh), die entweder bereits in Betrieb sind oder sich derzeit im Bau befinden. Diese Projekte sollten einen ähnlichen Umfang und einen vergleichbaren technischen Ansatz haben.
• Umsetzung von Großbatteriespeicherprojekten mit einer kumulierten Kapazität von mehr als 300 MWh, entweder bereits in Betrieb oder im Bau.
• Umsetzung von mindestens zwei Großbatteriespeicherprojekten (jeweils über 5 MWh) in Deutschland, entweder bereits in Betrieb oder im Bau. Von Vorteil wäre die Umsetzung eines oder mehrerer dieser Projekte in Zusammenarbeit mit einem kommunalen Energieversorger.
• Mind. 3 Referenzen mit vergleichbaren, erfolgreich abgeschlossenen Ausschreibungsvorhaben.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder
von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen
Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stehen unter https://www.subreport.de/E78647878 zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28