Citymanagement Referenznummer der Bekanntmachung: F050/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Citymanagement
Die Dortmunder City umfasst mit der Außenkante des Wallrings eine Fläche von rund 86 ha und stellt mit ca. 490 Einzelhandelsbetrieben und rund 163.310 qm Verkaufsfläche eines der bedeutendsten Zentren innerhalb der Metropole Ruhr dar. Aufgrund ihres vielfältigen Angebots an Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist sie zugleich Anlaufpunkt für das gesamte östliche Ruhrgebiet. Mit dem Westenhellweg als Hauptgeschäftslage besitzt Dortmund eine der frequenzstärksten Handelslagen Deutschlands, die durch weitere spezialisierte Geschäftslagen innerhalb des Wallrings ergänzt wird.
Gleichwohl steht die Dortmunder City vor dem Hintergrund des Strukturwandels des Einzelhandels, einem veränderten Besuchs- und Kaufverhalten und nicht zuletzt den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise vor großen Herausforderungen. Diese müssen bewältigt werden, wenn die Innenstadt zukünftig weiter das lebendige und vielfältige, urbane Herz unserer Stadt bleiben soll. Die Cityentwicklung ist dabei als Gemeinschaftsaufgabe zahlreicher Akteur*innen aus dem öffentlichen (Stadt Dortmund mit verschiedenen Fachbereichen) und dem privaten Sektor (Immobilieneigentümer*innen, Gewerbetreibende, Institutionen und Verbände) zu verstehen. Eine stärkere Multifunktionalität der City wird nur möglich sein, wenn die Cityentwicklung als aktiver Transformationsprozess unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen verstanden wird. Dies erfordert Durchhaltevermögen und konsequentes Handeln über disziplinäre Grenzen hinweg. In der Reaktion sind bestehende Netzwerke zu bedienen, neue Netzwerke aufzubauen, Veränderungsprozesse kontinuierlich proaktiv zu begleiten und neue Impulse zu setzen.
Als Fokusraum für die Cityentwicklung Dortmund und das hier ausgeschriebene Citymanagement gilt insbesondere der Bereich innerhalb des Dortmunder Wallrings. Dabei stellt dieser jedoch keine unumstößliche Abgrenzung dar, denn zur Stärkung der Innenstadt sollen und können bei Bedarf auch Maßnahmen in den angrenzenden (Eingangs-)Bereichen mitgedacht werden.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Stadt Dortmund 44145 Dortmund
Einrichtung eines Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber*innen vorliegen, wird ein Ranking anhand der zusätzlichen Bewertungskriterien erstellt. Die zusätzlichen Bewertungskriterien sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
- Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung mindestnötige Deckung 1,5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Angabe der Mitarbeitendenstruktur
- Abfrage von drei Referenzen über die in den letzten fünf Kalenderjahren erbrachten Leistungen aus den Bereichen Citymanagement, Immobilienentwicklung, Expansion und
Standortentwicklung/ Standortanalysen, Immobilien- und
Geschäftsflächenmanagement, sonstige Maßnahmen/Prozesse aus dem
Immobiliensektor, Aktivierung von Innenstadtakteur*innen, Begleitung und Moderation von Innenstadtentwicklungsprozessen, Entwicklung/Begleitung von Nutzungskonzepten für Innenstadtlagen oder der Geschäftsführung
- Mind. 2 Mitarbeitende Ingenieur*innen im Mittel der letzten drei Jahre, in einer der folgenden Fachdisziplinen (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung, Raumplanung, Stadtplanung, Geografie, Architektur, Immobilienwirtschaft, Immobilienmanagement,
Marketing und Kommunikation, Kulturwissenschaften, Betriebswirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften
- Eine Referenz aus dem Bereich Citymanagement muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Mindestlaufzeit ein Jahr
- Projekt abgeschlossen bzw. seit mindestens einem Jahr in der Umsetzung
Die beiden weiteren einzureichenden Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD9VC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland