1538-JC-Leadership Development Referenznummer der Bekanntmachung: 1538-JC-Leadership Development
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1538-JC-Leadership Development
Die BWI GmbH erwägt, jeweils einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über die Konzeption und Umsetzung eines Führungskräfteentwicklungsprogramms in zwei Fachlosen mit einer Obergrenze von insgesamt 5.782.066,45 EUR im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Die Verträge werden jeweils mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren mit der Möglichkeit der optionalen zweifachen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen.
[gelöscht]
Deutschland
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über die Unterstützung im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung eines Führungskräfteentwicklungsprogramms mit einer Obergrenze von 5.037.776,45 EUR im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Dabei soll eine ganzheitlichen Führungskräftelernreise konzipiert und die in diesem Konzept verankerten Qualifikationsmaßnahmen und begleitenden Aktivitäten umgesetzt
werden.
Die zu erbringenden Vertragsleistungen beinhalten die nachfolgend aufgeführten fünf Leistungspakete, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden.:
• Leistungspaket 1: Konzeptionserstellung des Leadershipwegs und Erbringung von entsprechenden Trainingsleistungen.
• Leistungspaket 2: Konzeptionserstellung von zusätzlichen bedarfsorientierten Trainings und Erbringung von entsprechenden Trainingsleistungen.
• Leistungspaket 3: Konzeptionserstellung von begleitenden Maßnahmen zu dem Leadershipweg und Erbringung von entsprechenden Trainings- und Moderationsleistungen.
• Leistungspaket 4: Konzeptionserstellung eines Talentförderprogrammes für Führungs-kräfte und Erbringung von Trainingsleistungen.
• Leistungspaket 5: Erbringung von Leistungen rund um das Trainingsmanagement der Teilnehmer im Rahmen der Umsetzungsplanung der Trainings.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (zwei Jahr Grundlaufzeit und zwei Verlängerungsoptionen um je 12 Monate) abgeschlossen.
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, jedoch spätestens zum 01.10.2023.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (zwei Jahr Grundlaufzeit und zwei Verlängerungsoptionen um je 12 Monate) abgeschlossen.
Teamingprozess & strategisches Führungsverständnis für die Führungsebenen 1 & 2
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über die Unterstützung im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung eines Teamentwicklungsprozesses der ersten und zweiten Führungsebenen mit einer Obergrenze von 744.290 EUR im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Dabei geht es darum, einerseits die strategischen Ziele sowie die strategische Ausrichtung im Kontext von Führung zu erarbeiten und dabei die Führungsebenen eins und zwei zu involvieren. Zum anderen geht es darum, die beiden Führungsebenen dabei zu unterstützen, ein gemeinsames Verständnis füreinander und für die Zusammenarbeit zu entwickeln.
Die zu erbringenden Vertragsleistungen beinhalten die nachfolgend aufgeführten zwei Leistungspakete, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden:
• Leistungspaket 1: Konzeptionserstellung eines Teamingprozesses für die Führungs-ebene eins und zwei.
• Leistungspaket 2: Erbringung von Leistungen rund um das Trainingsmanagement der Teilnehmer im Rahmen der Umsetzungsplanung der Seminare.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (zwei Jahr Grundlaufzeit und zwei Verlängerungsoptionen um je 12 Monate) abgeschlossen.
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, jedoch spätestens zum 01.10.2023.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (zwei Jahr Grundlaufzeit und zwei Verlängerungsoptionen um je 12 Monate) abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188b9bc6986-7d230f6f14df7fd
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188b9bc6986-7d230f6f14df7fd
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188b9bc6986-7d230f6f14df7fd
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit des Rahmenvertrags übersteigt nicht vier Jahre.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.