Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 041/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u.a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u.a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Es wurden zuvor weitere Auftragsänderungen erteilt:
Die erste Änderung erfolgte hinsichtlich der Fassadensanierung (Änderung der Arbeitsweise von Hubbühne statt Gerüst; Mehraufwand bei Abbruch durch zuvor nicht erkennbarer Erschwernisse). Der Mehraufwand der Auftragsänderung belief sich auf 89.787,43 EUR. Diese Änderung wurde bereits im EU Amtsblatt veröffentlicht (2021 / S 099-260502)
Als zweite Änderung wurden Demontagearbeiten in den Sanitärobjekten mit einem Mehraufwand i.H.v. 2.932,68 EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als dritte Änderung musste die Demontage der Asbestzementrohre statt einer einfachen Folienschleuse je Geschoss mit einer 3-Kammer-Schleuse je Geschoss vor jeder WC Einheit erfolgen. Die Auftragsänderung belief sich auf 153.928,26 EUR. Diese Änderung wurde bereits im EU Amtsblatt veröffentlicht (2021/S 099 - 260505).
Als vierte Änderung erfolgten weitere Sanitärdemontagearbeiten (Ablagen) i.H.v. 281,04 EUR sowie der teilweise Ausbau der KMF Dämmung an der Fensterrahmenoberkante im Zuge von beauftragten Betonschneidearbeiten i.H.v. 18.275,39 EUR. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung und dient der Optimierung des Bauablaufes.
Als fünfte Änderung wurde die KMF Sanierung der Flurdecken beauftragt. Der Mehraufwand betrug 154.021,22 EUR. Diese Änderung wurde bereits im EU Amtsblatt veröffentlicht (2021/S 103-270242).
Als sechste Änderung wurden weitere unvorhergesehene notwendig gewordene Tätigkeiten i.H.v. 21.267,09 EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als siebte Änderung wurde (zusammengefasst) ein weiterer Rückbau der Sanitärelemente i.H.v. 2.132,10 EUR, der Ausbau von Wandanschlusswinkeln i.H.v. 642,00 EUR und die Stellung einer geänderten Hebebühne (mit notwendiger Reichweite) i.h.v. 1.122,00 EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als achte Änderung erfolgte die Feinreinigung im Rahmen der durchgeführten Arbeiten i.H.v. 88.976,95 EUR. Die Arbeitsweise bei der Feinreinigung wurde dergestalt umgestellt, dass sie der TRGS Asbest statt KMF folgt. Diese Änderung wurde bereits im EU Amtsblatt veröffentlicht (2021/S 103-270243).
Mit den neunten Änderungen (N7 und N8) wurden die Leistungen wiederum erweitert, um 11.518,28 EUR. Es handelt sich um den zusätzlichen vorher nicht eingeplanten Abbruch einer Außentreppe sowie weitergehender unvorhergesehener und notwendiger Abbrucharbeiten, wie die Dachkiesschüttung, den Zulagen für den Abbruch von Styropor statt Mineralwolle. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Es erfolgten Änderungen bzgl. des zusätzlichen Abbruchs eines Windfangs (2.677,17 EUR) und der Vergrößerung einer Türöffnung (3.658,17 EUR). Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Nun erfolgten weitere Änderungen, die zusätzliche Arbeiten durch einen erhöhten Koordinationsaufwand (56.326,38 EURO), sowie die Abbrucharbeiten der abgehängten Kantinendecke (12.618,65 EURO) betreffen. Der zusätzliche Koordinationsaufwand ergab sich daraus, dass die Abbrucharbeiten in den Büros direkt mit den einzelnen Kreishausmitarbeitern abgestimmt werden musste. Die Abbrucharbeiten an der Kantinendecke mussten anders mit einem höheren Aufwand durchgeführt werden, weil aufgrund Messungen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die beim Abbruch freigesetzten Faserstäube krebserregend sein könnten.
Die zusätzlichen Koordinations- und Abbrucharbeiten sind notwendig. Der notwendige Koordinierungsaufwand war nicht vorhersehbar, er ergab sich erst aus den umfangreichen vorherigen Änderungen insbesondere der Sperrungen der Büros wegen der unvorhergesehenen Belastungen der Feinstäube. Deswegen waren auch der zusätzliche Aufwand bzgl. des Abbruchs der kantinendecke notwendig. Es war im Vorfeld nicht absehbar, dass die verbaute Mineralwolle nicht nachweislich frei von krebsfreien Stoffen ist.