Lieferung von Rillenschienenweichen und Anschlussgleis für die Baumaßnahme Alte Landstraße, Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 EU 20, FE-E111
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Rillenschienenweichen und Anschlussgleis für die Baumaßnahme Alte Landstraße, Teil 2
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der komplett einbaufertigen Rillenschienenanlagen
gemäß den beigefügten "Technischen Lieferbedingungen", dem Leistungsverzeichnis und dem Aus-
führungsplan.
Alte Landstraße in Essen
Auf dem Betriebsgebiet der Ruhrbahn GmbH müssen im Zuge der Instandhaltung der
bestehenden Gleisanlagen drei Rillenschienenweichen und Anschlussgleise erneuert werden.
Folgende Positionen gehören zum Ausschreibungsgegenstand:
Pos. 1 Weiche W4092
Pos. 2 Weiche W4093
Pos. 3 Weiche W4094
Pos. 4 Anschlussgleis
Pos. 5 Gleiszubehör/ -einbauten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Bietergemeinschaft – wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, sind hier alle
Beteiligten aufzuführen. Die Unternehmen bestätigen ihre Teilnahme an der Bietergemeinschaft durch
Unterschrift (Formbl. A-4). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Bietergemeinschaft
gebildet wird.
2. Eigenerklärung Ausschließungsgründe – der Bewerber/Bieter bestätigt, dass keine Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7).
3. Antiterrorerklärung – der Bieter erklärt, dass er nicht auf der Anti-Terror-Liste geführt wird (Formbl. A-8).
4. Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9).
5. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind
die Leistungen im Verzeichnis der Nachunternehmer zu benennen (Formbl. A-2). Dieses Formular muss auch
eingereicht werden, wenn keine Nachunternehmen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Benennung
der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern
der Bewerber/Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung
ist der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen (Formbl. A-3), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und
Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von dem benannten Dritten
beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzusteigen.
1. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens zusammen 3 000 000,00
EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr oder die unwiderrufliche und
unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende
Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in
unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen
bereit ist (Formbl. A-10).
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den
Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen
(Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine
Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch
das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung
(Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den
benannten Dritten beizubringen.
Es sind 3 Referenzprojekte mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, gefordert. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen
erfüllen:
1. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von Weichenanlagen
für Nahverkehrsunternehmen in den letzten fünf Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und
qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren. Die Vergleichbarkeit bezieht sich
auf die Einzelheiten der “Technischen Lieferbedingungen“ und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der
beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Weichenanlagen (Rillenweichen) unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von
Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000
mm nach dem Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) "Oberbau–Richtlinien
und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab" sowie die darin aufgeführten Normen in der
jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
2. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von
Rillenschienengleisen für Nahverkehrsunternehmen in den letzten fünf Geschäftsjahren nachweisen, dass er
quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren.
• Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der Technischen Lieferbedingungen und des
Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Gleise unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen
(BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem
Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) “Oberbau-Richtlinien
und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab” sowie die darin aufgeführten Normen in der
jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
3. Folgende Qualitätsnachweise / Formulare sind dem Angebot beizufügen:
• Zertifizierungsberichte über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitätssicherung nach
DIN EN ISO 9001 für den Bieter und das vorgesehene Lieferwerk.
• Q1-Zertifikat der DB AG zur Fertigung von Weichen und Kreuzungen bis R=760 m.
• Zulassung des Lieferwerkes und der eingesetzten Schweißfachkräfte für die verwendeten Schweißverfahren
von der DB AG, entsprechend der Richtlinie DB AG RiLi 826.1021, vorzugsweise Klasse I.
• Zulassung des Lieferwerks zur Qualitätssicherung der Schweißungen nach DIN EN ISO 3834-2.
• Prüfung der isolierenden Eigenschaften des Schienenlagerungssystems als Gesamtsystem
zur Minimierung von Streuströmen bei Gleichstrombahnen, nach abgeschlossenem Gleis-
bau, Einhaltung der DIN EN 50122-2 (Ableitungsbelags für Nahverkehrsbahnen in ge-
schlossener Bettung max. 2,5 S/km)
• Gebrauchstauglichkeitsuntersuchung des Schienenlagerungssystems.
• Messbericht über die Messung der Vertikaleinfederung des Schienenlagerungssystems unter
Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlast.
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den
Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen
(Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine
Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch
das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung
(Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den
benannten Dritten beizubringen.
Nach erfolgter Abnahme verlangt die Ruhrbahn GmbH eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der
Netto-Abrechnungssumme (vgl. Ziff. 13.2 Kaufmännische Bedingungen). Die Anforderungen an die Bürgschaft
ergeben sich aus Ziff. 13.3 der Kaufmännischen Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://
www.subreport.de/E88337399 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür
vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport
ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen
Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum
Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es
sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei
Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation
beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber
nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.