Betrieb der Kita nanos!
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Kita nanos!
Betrieb (pädagogischer Betrieb sowie Gesamtverwaltung inkl. administrativem Bereich, ohne die Platzvergabe) der betrieblichen Kindertagesstätte (Kita) nanos! des Auftraggebers (AG). Dies beinhaltet eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen sowie drei Krippengruppen mit 10 Plätzen.
Eggenstein-Leopoldshafen
Betrieb (pädagogischer Betrieb sowie Gesamtverwaltung inkl. administrativem Bereich, ohne die Platzvergabe) der betrieblichen Kindertagesstätte (Kita) nanos! des Auftraggebers (AG). Dies beinhaltet eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen sowie drei Krippengruppen mit 10 Plätzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH (nachfolgend kurz „educcare“ genannt) betreibt am Campus Süd die Kita Kinderuniversum.
Das pädagogische Konzept der Kita ist - basierend auf dem pädagogischen Grundkonzept von educcare – speziell auf die Anforderungen und Bedürfnisse des KIT zugeschnitten und wird laufend unter Berücksichtigung der KIT-Schwerpunkte weiterentwickelt. Das pädagogische Konzept enthält zusätzliche spezielle Elemente, die die frühkindliche Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, sprachliche Bildung und interkulturelle Integration und Bewegung unterstützen und somit auch dem hohen Bildungsanspruch einer wissenschaftlichen Einrichtung gerecht werden.
Aufgrund der (kurzfristigen) Beendigung des Vertrages mit dem aktuellen Betreiber der zweiten KIT-Kita nanos! auf dem Campus Nord besteht jetzt die Möglichkeit, das sehr erfolgreiche pädagogische Konzept von educcare auch auf die Kita nanos! zu übertragen, um dann für alle KIT-Betriebskitas ein einheitliches pädagogisches Konzept mit dem vorgenannten Anspruch einer wissenschaftlichen Einrichtung anbieten zu können. Dies erfolgt natürlich unter Berücksichtigung der differenzierten Lage und baulichen Gegebenheiten.
Als zukünftiger Betreiber der Kita nanos! kommt ausschließlich educcare in Frage, weil das bestehende Konzept zum einen educcare-spezifische Elemente enthält und zum anderen das vom KIT explizit gewünschte einheitliche pädagogische Konzept am besten durch den Betrieb beider KIT-Kitas durch ein und denselben Betreiber gewährleistest ist. Es ist objektiv nachvollziehbar und auch durch jahrelange Erfahrung bestätigt, dass die gewünschte Einheitlichkeit des Konzeptes in beiden Kitas mit zwei unterschiedlichen Betreibern nicht möglich ist. Dies liegt unter anderem auch daran, dass jeder Betreiber ein anderes pädagogische Grundkonzept verfolgt und die gemeinsame Weiterentwicklung des KIT-spezifischen pädagogischen Konzepts mit zwei unterschiedlichen Betreibern inhaltlich und in der praktischen Umsetzung unmöglich bzw. nicht sinnvoll ist.
Unabhängig vom angestrebten und berechtigten inhaltlichen Ziel des KIT eines einheitlichen pädagogischen Konzeptes führt der Betrieb beider Kitas durch nur einen Betreiber auch zu nicht unerheblichen Synergieeffekten, sowohl auf konzeptioneller (siehe oben) sowie auf personeller Ebene. Insbesondere auf der personellen Ebene ist durch den größeren Personalpool bei zwei quasi „Filialbetrieben“ eine höhere personale Flexibilität gegeben, die Aufrechterhaltung des Betriebes auch bei plötzlichen Personalausfällen (Krankheit o.ä.) wesentlich besser abfedern zu können, zumal das Personal bereits mit den Besonderheiten des pädagogischen Konzepts und den betrieblichen Abläufen vertraut ist. Diese Flexibilität wäre bei zwei unterschiedlichen Betreibern nicht gegeben.
Hinzu kommt, dass die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Betreiber der nanos! für KIT unerwartet, ohne eigenes Verschulden und sehr kurzfristig erfolgte (zum 31.07.2023). Insofern ist hier zusätzlich der Tatbestand der Dringlichkeit gegeben, denn der Kita-Betrieb muss – zum Wohl der Kinder und vor dem Hintergrund der KIT-Verpflichtungen gegenüber den KIT-Eltern zur Stellung von Kitaplätzen - nach dem 31.07.2023 möglichst ohne größere Unterbrechungen wiederaufgenommen und auf die bisherige Anzahl Kita-Plätze hochgefahren werden. Dies kann – insbesondere auch aufgrund der bereits erwähnten Synergieeffekte - nur durch educcare als Betreiber dann beider KIT-Kitas sichergestellt werden. Die Wiederaufnahme des Betriebes ist bereits für den 01.09.2023 vorgesehen. Im Falle einer terminlichen Verzögerung bestünde die nicht unerhebliche Gefahr schwerwiegender betrieblicher Störungen des KIT.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betrieb der Kita nanos!
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und V 2.4) nur als Platzhalter angegeben worden ist, weil es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn:
i) Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt wurde,
ii) Ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde,
iii) Ein erst in den Vergabeunterlagenerkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde,
iv) Mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland