Rahmenvertrag Chemikalienschutzhandschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BALM-VgSt-010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Chemikalienschutzhandschuhe
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von bis zu maximal 52.000 Paar (verteilt auf vier Jahre) Chemikalienschutzhandschuhen
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Werderstr. 34, 50672 Köln
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von bis zu maximal 52.000 Paar (verteilt auf vier Jahre)
Chemikalienschutzhandschuhen gemäß der in dieser Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen.
Das zugesicherte Mindestabrufvolumen liegt bei 26.000 Paar. Der voraussichtliche jährliche Abruf beläuft sich
auf 13.000 Paar. Die o.g. 52.000 Paar bilden das abschließende maximale Abrufkontingent.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck
Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der
jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu
erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob
eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers
vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der
Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw.
Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche
Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferoder
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage
einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
nachzuweisen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der Auftragnehmer muss die Chemikalienschutzhandschuhe jeweils als Neuware innerhalb von maximal
sechs (6) Kalenderwochen nach Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags durch den Auftraggeber am Standort
des BALM (s.o.) bereitstellen.
Der Auftragnehmer muss spätestens drei (3) Werktage vor der Lieferung den Zeitpunkt der Lieferung mit dem
BALM-Mitarbeiter (oder einem Vertreter), der den Abruf getätigt hat, abstimmen. Die Lieferung muss, frei
Verwendungsstelle, innerhalb der BALM Funktionszeiten erfolgen. Diese sind Montag bis Donnerstag, jeweils
zwischen 9:00 Uhr und 14:45 Uhr und Freitag zwischen 9:00 Uhr und 13:15 Uhr.
Die angebotenen Produkte müssen sowohl den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß §
4 Abs.1 und 2 GPSG als auch, sofern es sich um entsprechende Produkte handelt, dem Leistungsniveau an
Energieeffizienz analog zu § 67 Abs. 2 VgV entsprechen.
Dieses ist mit Angebotsabgabe (alternativ: auf Verlangen der Vergabestelle) durch entsprechende Nachweise
(z. B. durch ein CE- oder GS-Zeichen) zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.