Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen - Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von loser Möblierung für die GSH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/720
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwieberdingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwieberdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen - Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von loser Möblierung für die GSH
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und die Montage loser Möblierung für die Glemstalschule (nachfolgend "GSH").
Glemstalschule Herrenwiesenweg 35 71701 Schwieberdingen
Der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen führt die Sanierung mit Neubau der GSH im Herrenwiesenweg 35, in Schwieberdingen durch. Das Projektgebiet liegt südwestlich von Schwieberdingen in Ortsrandlage an einem Grünzug direkt an der Glems. Bei der Schule handelt sich um eine ehemalige Realschule mit Gebäude aus dem Jahr 1978 und Anbau aus dem Jahr 1991, die 2013 in eine vierzügige Gemeinschaftsschule umgewandelt wurde. In direktem Kontext des Schulcampus befindet sich auch die Grundschule Hermann-Butzer-Schule (nachfolgend "HBS"), die 2007/2008 saniert wurde. In diesem Zusammenhang entstand auch ein Mensaanbau neben der Schule. Das Projekt Sanierung mit Neubau der Glemstalschule wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Untergruppenbach
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus
Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6UWR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de