Fusionsbiopsiegerät Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 Dez03 - 010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-essen.de/unternehmen/management2/dezernatestabsstellen1/dezernate1/logistik0/
Abschnitt II: Gegenstand
Fusionsbiopsiegerät
MRT/TRUS-Fusionsbiopsiegerät und MRT-Diagnosesoftware zur individuellen Diagnostik von Patienten mit Verdacht auf ein Prostatakarzinom
Universitätsklinikum Essen, AöR Hufelandstraße 55 45147 Essen
Es muss möglich sein Multiparameter-MRT-Bilder in der Diagnosesoftware
auszuwerten und die Läsionen zu konturieren.
Kompatibel mit allen MRTs.
Auch auswärtig erstellte MRT-Bilder müssen mit dem Gerät verarbeitet
werden können.
Im Fusionsbiopsiesystem erfolgt eine Überlagerung der MRT-Bilder
mit dem Live-Ultraschallbild.
Die Biopsie geschieht mit Hilfe einer ultraschallgesteuerten Nadelnavigation.
Die Lokalisation der Biopsie muss erfasst und im MRT-Datensatz
gespeichert werden können, um die Untersuchung reproduzierbar
Die Daten müssen an das klinikeigene PACS übertragen werden
können.
Dort müssen die Daten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie
zur Dokumentation, zur Planung von radikalen Prostatektomien, zu
fokalen Therapieverfahren und für wissenschaftliche Zwecke wieder
aufgerufen und verwertet werden können.
Das System muss geeignet und komplett ausgestattet sein für folgende
Biopsie-Arten:
transrektal freihand
transperineal mittels Stepper
transperineal freihand
Inklusive aller notwendiger Zubehörteile.
Das System muss über eine automatische Bewegungskompensation
bei unwillkürlichen Patientenbewegungen und Verschiebungen
der Prostata durch die Ultraschallsonde oder der Nadel während
der Biopsie verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes / Wohnsitzes oder vergleich-bares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
Erklärung des Bieters, dass
1. über sein Vermögen weder das Insolvenz- noch das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist,
2. er sich nicht in Liquidation befindet,
3. er sich als ausländischer Bieter nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den Verfahren zu 1. und 2. vergleichbar sind,
4. Als Amts- und Umgangssprache wird "Deutsch" festgelegt (so sind alle wesentlichen Bedienhandbücher in deutscher Sprache vorzulegen)
5. dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat rechtskräftig verurteilt und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist.
6. er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
7. keine fakultativen Ausschlussgründen im sinne des §124 GWB (vgl. Anlage 1) vorliegen (bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen)
8. kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.
Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers, allen Bewerbern/Bietern
beantwortet. Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teststellungen durchzuführen.
Bei elektronischen Angeboten ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden zur Umsetzung der dort genannten Vorgaben. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette. D.h., unmittelbare Zulieferer (dies können auch Dienstleister sein) müssen so ausgewählt werden, dass diese keine der im LkSG benannten Rechte beeinträchtigen.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Fördermittel.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDGYW173XMW5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uk-essen.de/unternehmen/management2/dezernatestabsstellen1/dezernate1/logistik0/