Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Fassadenbleche Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 048/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Fassadenbleche
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Vorfertigung und Montage einer Vorhangfassade aus Metallzackenblechen (ca. 8 100 qm) vergeben.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Für die geplanten Maßnahmen wurden Bauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Vorfertigung und Montage einer Vorhangfassade aus Metallzackenblechen (ca. 8 100 qm)..
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Es wurden zuvor weitere Auftragsänderungen erteilt:
Die erste Änderung erfolgte hinsichtlich der Fassadenbeschichtung bzgl. eines Betrages von 119.476,80 EURO. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze des § 22 Abs.3 VOB/A (EU) ohne Ausschreibung.
Die zweite Änderung erfolgte aufgrund teilweiser Abweichungen der Ahangdeckenhöhen, was eine Reduzierung der Fensterhöhen bei gleichzeitiger Verbreiterung des Fassadenprofils nach sich zog. Die Änderung betrug 5.689,98 EURO und erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze des § 22 Abs.3 VOB/A (EU) ohne Ausschreibung.
Die dritte Änderung erfolgte aufgrund zusätzlich notwendiger Vermessungsleistungen. Die Änderung betrug 12.441,87 EURO und erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze des § 22 Abs.3 VOB/A (EU) ohne Ausschreibung.
Mit den nun erfolgten weiteren Änderungen (N3 und N6) wurden die Leistungen wiederum erweitert, nun um in der Summe weitere 561.150,95 EURO. Es handelt sich um zusätzliche Anforderungen. So mussten für zusätzlich geplante Notüberläufe und weitere Dachentwässerungsableitungen, der Einbindung von weiteren Vordächern etc. zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Für weitere Dachaufbauten ("Dachhäuser") waren Mehrkosten zu veranschlagen. Weiterhin wurde in Abstimmung mit dem Gewerk "Holz-Alu Fenster" abgestimmt, dass die dort beauftragte Auftragserteilung bezüglich der Fensterbänke gekündigt und durch den Auftragnehmer in diesem Verfahren durchgeführt wird, um so die Gerüststandzeit zu verkürzen, da die Fensterbänke - altbaubedingt noch anzupassen waren.
Die geplanten zusätzlichen Notüberläufe / Dachentwässerungsableitungen etc. konnten schon aus technischen Gründen nur von dem ursprünglich beauftragten Unternehmer erbracht werden, da direkt vor Ort in die z.T. vorgefertigten Fassadenelemente bei der Montage weitere Anpassungen vorzunehmen waren. Für die zusätzlichen Dachaufbauten war ein Unternehmenswechsel nicht möglich, um die Einheitlichkeit der Fassadenoptik zu gewährleisten. Die Fensterbänke konnte zu dem Zeitpunkt nur von dem beauftragen Unternehmen erbracht werden, da Hintergrund der Verschiebung der Leistungen ja eben war zeitnah vor Ort ein Unternehmen zu haben, um die Gerüststandzeiten einhalten zu können und den weiteren Bauablauf nicht zu gefährden.