Landkreis Göppingen - Erweiterungsbeschaffung von Apple IPads nebst Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/496
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Göppingen - Erweiterungsbeschaffung von Apple IPads nebst Zubehör
Der Landkreis Göppingen beabsichtigt die Neubeschaffung von 423 Tablets für die kreiseigenen Schulen. Die Ausschreibung war auf Produkte der Marke Apple, namentlich Apple IPads, beschränkt. An den betreffenden Schulen ist an Tablets ausschließlich ein Bestand an Apple-Geräten vorhanden, der durch die ausgeschriebenen Geräte und das ausgeschriebene Zubehör erweitert werden soll. Zusätzlich umfasste die Ausschreibung 423 Apple Pencils und 23 USB-C auf Apple Pencil Adapter als Zubehör zu den IPads.
Mit dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule" wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken. Dem Landkreis Göppingen wurden im Rahmen des Programms Fördermittel bewilligt.
Der Landkreis Göppingen plante unter Verwendung dieser Fördermittel, die Beschaffung von 423 Apple IPads, 423 Apple Pencils und 23 USB-C auf Apple Pencil Adapter zur Verwendung an den kreiseigenen Schulen.
Die Leistung umfasste folgende Produkte:
- 300 x IPad 9. Generation (Modellnummer: MK2K3FD/A), Wifi, 64 GB, space grau
- 23 x IPad 10. Generation (Modellnummer: MPQ03FD/A), Wifi, 64 GB, silber
- 50 x IPad Air 5. Generation (Modellnummer: MM9E3FD/A), Wifi, 64 GB, blau
- 50 x IPad Air 5. Generation (Modellnummer: MM9C3FD/A), Wifi, 64 GB, space grau
- 323 x Apple Pencil 1. Generation
- 100 x Apple Pencil 2. Generation
- 23 x USB-C auf Apple Pencil Adapter
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang waren dem Verfahrensleitfaden und dem Vertragsentwurf (Anlage 2) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landkreis Göppingen - Erweiterungsbeschaffung von Apple IPads zur Nutzung an den kreiseigenen Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gfdb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6GD6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.