Fachplanungs- und Ingenieurleistungen für Neubau Funktionsgebäude M1 Referenznummer der Bekanntmachung: 312-22-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungs- und Ingenieurleistungen für Neubau Funktionsgebäude M1
Der Auftraggeber plant den Neubau eines Funktionsgebäudes.
Hierfür sind folgende Planungsleistungen erforderlich:
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- TGA
- Küchenplanung
- Bauphysik
- Baugrund
- Vermessung
- SiGeKo
- Leitstellenplanung.
Freianlagenplanung
Mannheim
Fachplanungs- und Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „Freianlagen“ gem. § 38 Anlage 11 HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-5
Stufe 2: Leistungsphase 6-8
Stufe 3: Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Tragwerksplanung
Mannheim
Fachplanungs- und Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „Tragwerksplanung“ gem. § 49 Anlage 14 HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-5
Stufe 2: Leistungsphase 6 + 8
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Technische Ausrüstung
Mannheim
Fachplanungs- und Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gem. § 53 Anlage 15 HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-5
Stufe 2: Leistungsphase 6-8
Stufe 3: Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Küchenplanung
Mannheim
Fachplanungs- und Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „Küchenplanung“ in Anlehnung an das Leistungsbild der „Technischen Ausrüstung gem. § 53 Anlage 15 HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 2-5
Stufe 2: Leistungsphase 6-8
Stufe 3: Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Bauphysik
Beratungsleistungen des Leistungsbildes „Bauphysik“ Ziff. 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-5
Stufe 2: Leistungsphase 6-8
Stufe 3: Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Geotechnik - Baugrunderkundung und -beurteilung
Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „Leistungsbild Geotechnik – Baugrunderkundung und –beurteilung nach Anlage 1.3“ gem. HOAI 2021.
Ingenieurvermessung
Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild „ Ingenieurvermessung nach Anlage 1.4 gem. HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-4 (Planungsbegleitende Vermessung)
Stufe 2: Leistungsphase 1 bis 5 (Bauvermessung)
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Mannheim
Beratungsleistungen des Leistungsbildes des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators „SiGeKo“ gem. Ziffer B.III. LB.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungen in der Planungsphase
Stufe 2: Leistungen in der Ausführungsphase
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Fachexperte für ÖPNV und SPNV Betriebszentralen
Mannheim
Ingenieurleistungen des Leistungsbildes „Fachexperte für ÖPNV und SPNV Betriebszentralen“ in Anlehnung an HOAI 2021.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben.
Stufe 1: Leistungsphase 1-4
Stufe 2: Leistungsphase 5-8
Stufe 3: Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlagserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsstufen einzeln abzurufen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf weitere Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personen- und Sachschäden: 1 Mio. Euro
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das einfache der Deckungssumme für Vermögensschäden betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich zu benennende Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass der Projektleiter die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Baden-Württemberg als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter oder mindestens ein anderes Mitglied des Projektteams muss bauvorlageberechtigt sein. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung über das Vergabeportal.
Des Weiteren hat er für seine technische Leistungsfähigkeit folgende Nachweise zu erbringen:
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen. Diese lauten wie folgt:
für Los 1 Freianlagenplanung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Die Baukosten der KG 500 sollen mindestens > 0,25Mio € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Fachplanung Freianlageplanung" (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 2-8) mind. HOZ IV nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt die Anbindung des gestalteten Freiraums zum
Gebäude / zur Objektplanung, räumlicher und ggf. thematisch in einem funktionellen
Bezug zwischen Innen- und Außenraum aufnimmt.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 2 Tragwerksplanung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Die Baukosten der KG 300 sollen mindestens 5.000.000 € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Fachplanung Tragwerksplanung" (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 2,3,6) mind. HOZ III nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit unterschiedlichen Deckenspannweiten
von mindestens 12,0 m ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 3 Technische Gebäudeausrüstung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Die Baukosten der KG 400 sollen mindestens 6.000.000 € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung" (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 2-8 der Anlagengruppen 1-4 und 8) mind. HOZ III nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit drei unterschiedlichen Nutzungseinheiten
ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 4 Küchenplanung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft.
Die Herstellkosten für die Küche müssen bei mindestens zwei Referenzen jeweils mindestens 300.000,- EUR (brutto) betragen haben.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Fachplanung Küchenplanung" (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 2-3 und 5- 8) mind. HOZ III nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mindestens 200 Essen / Tag aushändigt.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 5 Bauphysik:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Die Baukosten der KG 300- 400 sollen mindestens 10.000.000 € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Beratungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik“ (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 2-5 für den Teilbereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung) mind. HOZ IV nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit drei unterschiedlichen Nutzungseinheiten ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 6 Baugrund:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Die Baukosten der KG 300- 400 sollen mindestens 10.000.000 € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Beratungsleistungen des Leistungsbildes „Geotechnik- Baugrunderkundung“ (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 1-3) mind. HOZ III nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit drei unterschiedlichen Nutzungseinheiten und Tiefgarage ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 7 Vermessung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft.
Für den Teil der Bauvermessung sollen die Höhe der anrechenbaren Herstellkosten > 8,0 Mio. Euro netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild " Beratungsleistungen des Leistungsbildes „Ingenieurvermessung“ (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 1-4) mind. HOZ III nach HOAI.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit einer BGF > 2.500m² ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 8 SiGeKo:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehr, Dienstleistung und Verwaltung, Bildung und Wissenschaft für normalen Hoch- u. Tiefbau.
Herstellkosten > 10,0 Mio. Euro netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild " Beratungsleistungen des Leistungsbildes Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators „SiGeKo“ (ausgeführte Leistungen, Planungsphase und Ausführungsphase) mind. Zone III mit durchschnittlicher Baustelle und Gefährdungsgrad 1,0.
Der Nachweis über die Berufszulassung für den benannten Projektleiter und für den benannten stellvertretenden Projektleiter ist zu erbringen.
Mind. eine Referenz bei der ein Objekt mit einem Gefährdungsgrad mit 1,4 ausgeführt wurde.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
für Los 9 Leitstellenplanung:
- Referenz 1: Nachweis von Erfahrung mit Bauten, mit mehreren Funktionsbereichen vergleichbar sind, z.B. Feuerwehrleitstelle, Rettungsleitstelle, ÖPNV-Leitstelle, SPNV-Leitstelle. Anrechenbare Kosten sollen mindestens 7.000.000 € netto betragen.
Abdeckung gefordertes Leistungsbild "Fachplanung Leitstellenplanung" (ausgeführte Leistungsphasen mind. Lph 1-9) mind. HOZ IV nach HOAI.
- Referenz 2: Nachweis von Erfahrungen mit Bauten, bei denen ein Fokus auf Nachhaltigkeit liegt.
- Referenz 3: Nachweis von Erfahrungen mit Gebäuden mit überdurchschnittlicher Planungsanforderung im Hinblick auf Kosten -und Terminplanung.
Mindestanforderungen wurde unter Punkt III.1.3) unter den aufgeführten Referenzen je Los angegeben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 1 Mio. EUR, Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
d) Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 21.07.2023, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.