AOK BW_Organisationsentwicklung 2023_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: AOK Baden-Württemberg_Rahmenvertrag Organisationsentwicklung 2023_Teilnahmewettbewerb
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 116-362342)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/pk/bw/
Abschnitt II: Gegenstand
AOK BW_Organisationsentwicklung 2023_TNW
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Organisationsentwicklung in zwei Losen. Abgeschlossen wird jeweils losbezogen ein Rahmenvertrag mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern. Die Bewertungskriterien zur Auswahl der Rahmenvertragspartner werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Interessenten sind aufgefordert, jeweils losbezogen einen Teilnahmeantrag einzureichen. Interessenten können sich um beide Lose bewerben, jedoch werden Interessenten nur für ein Los zum weiteren Wettbewerb zugelassen. Die Vergabestelle wird zunächst Los 1 auswerten und sodann Los 2. Hat sich ein Unternehmen für beide Lose beworben, wird das Unternehmen, wenn es sich für Los 1 erfolgreich qualifiziert hat, automatisch mit dem Teilnahmeantrag für Los 2 ausgeschlossen. Verbundene Unternehmen, die die Voraussetzungen gem. § 15 Aktiengesetz (AktG) erfüllen, stellen ein Unternehmen im Sinn der Vergabeunterlagen dar. Daraus folgt, dass sich verschiedene Unternehmen, die gem. § 15 AktG verbundene Unternehmen darstellen, nur um ein Los erfolgreich bewerben können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Handlungsfelder innerhalb der Aufzählung der Voraussetzungen für die Referenzbewertung wird in beiden Losen um das Handlungsfeld "Strategie" erweitert.
Referenzen sind auch dann vergleichbar und können zum Nachweis der Eignung eingereicht werden, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber innerhalb der Europäischen Union handelt. Der Begirff des öffentlichen Auftraggebers bezieht sich auf §§ 99, 100 und 101 GWB. Diese Normen basieren auf Art. 2 der Richtlinie 2014/24/EU und des Anhangs 1 zur Richtlinie. Dementsprechend ist ein öffentlicher Auftraggeber / Sektoren- oder Konzessionsauftraggeber aus der Europäischen Union ein öffentlicher Auftraggeber im Sinn der §§ 99, 100 und 101 GWB.