TSR-Manager:in Referenznummer der Bekanntmachung: P027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhineruhr2025.com/
Abschnitt II: Gegenstand
TSR-Manager:in
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem/einer TSR-Manager:in.
Düsseldorf
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem/einer TSR-Manager:in. Der Leistungsumfang erstreckt sich insbesondere um die Beschaffung, Beaufsichtigung und Testung von TSR-Dienstleistungen. Der genau Leistungsinhalt ist dem Dokument 05_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Vertrag zweimal, um jeweils drei (3) Monate zu verlängern. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 31.01.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. Anlage „04_Eigenerklärungen“ ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen:
EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen:
EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in Abschnitt III. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind nur zu machen bzw. vorzulegen, falls der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Die Kostenschätzungen in Ziffern II.1.5) und II.2.6) sind auf der Grundlage aktueller Prognosen vorgenommen worden. Zu beachten ist insoweit, dass der Bedarf über die gesamte Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Der Bedarf kann also niedriger, aber auch höher ausfallen, als er in der zugrundeliegenden Prognose geschätzt wurde. Mithin stellen die Kostenschätzungen in den Ziffern II.1.5) und II.2.6 auch keine Höchstabnahmevolumina dar.
Der Auftragnehmer erwirbt aufgrund der Angaben aus der Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge vom Auftraggeber. Die Höchstabnahmevolumina beträgt 250.000 €. Das vorgenannte Volumen ist verbindlich. Die Rahmenvereinbarung endet, sobald das Höchstabnahmevolumen erreicht ist. Die Bestimmungen des § 132 GWB bleiben hiervon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]