Auf- / Abgebotsverfahren für Straßenerhaltungsarbeiten im gesamten Kölner Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0003-665-4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auf- / Abgebotsverfahren für Straßenerhaltungsarbeiten im gesamten Kölner Stadtgebiet
Die Stadt Köln sucht in diesem Verfahren mehrere Rahmenvertragspartner für folgende Straßenerhaltungsarbeiten:
Pflasterarbeiten (Los 1)
Asphaltarbeiten (Los 2)
Es werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. Wenn ein Einzelabruf beide Gewerke umfasst, die nach § 97 Absatz 4 GWB zusammengefasst werden dürfen, werden nur solche Rahmenvertragspartner zur Angebotsabgabe für den Einzelabruf aufgefordert, die Rahmenvertragspartner für die beiden zu beauftragenden Gewerke sind.
Pflasterarbeiten
Die Stadt Köln sucht nach § 4 EU Absatz 4 VOB/A Rahmenvertragspartner für ein sogenanntes Auf- und Abgebotsverfahren für die Gewerke Pflasterarbeiten und Asphaltarbeiten .
Alle geeigneten Unternehmen (dazu unter III.1) werden als Rahmenvertragspartner zugelassen. Es findet keine Auswahl zwischen den geeigneten Unternehmen und damit keine zahlenmäßige Begrenzung der Rahmenvertragspartner statt. Die Unternehmen akzeptieren mit ihrem Angebot den den Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvertrag und die Bedingungen für die Einzelabrufe.
Das von der Stadt Köln bepreiste Stamm-Leistungsverzeichnis (Standardleistungsbuch Straßenerhaltung Stadt Köln) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diesen Rahmenvertragspartnern werden das "Einzel-Abruf-Leistungsverzeichnis" sowie der KA über die Vergabeplattform übermittelt. Sie werden dann aufgefordert, anhand der Ihnen übermittelten Unterlagen ein Angebot für die jeweilige Unterhaltungsarbeit abzugeben. Dabei wird berücksichtigt, ob ein Einzelabruf sowohl das Gewerk Pflasterarbeiten als auch Asphaltarbeiten umfasst, die nach § 97 Absatz 4 GWB zusammengefasst werden dürfen. In dem Fall werden nur die Rahmenvertragspartner aufgefordert, die Rahmenvertragspartner für beide Gewerke sind (siehe auch Ziffer II.1.6).
Über diesen Rahmenvertrag können Leistungen zwischen Euro 25.000 und Euro 100.000 (je netto) abgerufen werden. Im Rahmenvertrag ist beschrieben, wie sich der Wert ermittelt.
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis: Pflasterarbeiten oder Asphaltarbeiten, bei denen besondere Anforderungen an die Bauausführung zu stellen sind, sind nicht Gegenstand der beiden Rahmenverträge, das hießt solche Leistungen werden außerhalb des Rahmenvertrags im Wege des jeweils zulässigen Verfahrens vergeben.
Anwendungsfälle hierzu sind:
-bautechnisch komplexe Maßnahmen
-komplexe Anforderungen an die bauzeitliche Verkehrssicherung oder Baustellenabsicherung (Verbau et cetera)
-Verkehrssicherungspflichtige Sofortmaßnahmen
-Maßnahmen in Verbindung mit Arbeiten Dritter (Versorgungsträger et cetera)
-Maßnahmen die zuschuss- oder förderfähig sind.
Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag kann nur bis zu der unter Ziffer IV.2.2 bestimmten Frist erfolgen (durch Abgabe Angebot in diesem offenen Verfahren auf eines oder beide Lose). Ein nachträglicher Beitritt ist nicht möglich.
Der Vertrag kann zweimalig um je ein Jahr verlängert werden. Der Wert unter II.2.6 enthält die beiden Verlängerungsmöglichkeiten.
Asphaltarbeiten
Die Stadt Köln sucht nach § 4 EU Absatz 4 VOB/A Rahmenvertragspartner für ein sogenanntes Auf- und Abgebotsverfahren für die Gewerke Pflasterarbeiten und Asphaltarbeiten
Alle geeigneten Unternehmen (dazu unter III.1) werden als Rahmenvertragspartner zugelassen. Es findet keine Auswahl zwischen den geeigneten Unternehmen und damit keine zahlenmäßige Begrenzung der Rahmenvertragspartner statt. Die Unternehmen akzeptieren mit ihrem Angebot den den Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvertrag und die Bedingungen für die Einzelabrufe.
Das von der Stadt Köln bepreiste Stamm-Leistungsverzeichnis (Standardleistungsbuch Straßenerhaltung Stadt Köln) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diesen Rahmenvertragspartnern werden das "Einzel-Abruf-Leistungsverzeichnis" sowie der KA über die Vergabeplattform übermittelt. Sie werden dann aufgefordert, anhand der Ihnen übermittelten Unterlagen ein Angebot für die jeweilige Unterhaltungsarbeit abzugeben. Dabei wird berücksichtigt, ob ein Einzelabruf sowohl das Gewerk Pflasterarbeiten als auch Asphaltarbeiten umfasst, die nach § 97 Absatz 4 GWB zusammengefasst werden dürfen. In dem Fall werden nur die Rahmenvertragspartner aufgefordert, die Rahmenvertragspartner für beide Gewerke sind (siehe auch Ziffer II.1.6).
Über diesen Rahmenvertrag können Leistungen zwischen Euro 25.000 und Euro 100.000 (je netto) abgerufen werden. Im Rahmenvertrag ist beschrieben, wie sich der Wert ermittelt.
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis: Pflasterarbeiten oder Asphaltarbeiten, bei denen besondere Anforderungen an die Bauausführung zu stellen sind, sind nicht Gegenstand der beiden Rahmenverträge, das heißt. solche Leistungen werden außerhalb des Rahmenvertrags im Wege des jeweils zulässigen Verfahrens vergeben.
Anwendungsfälle hierzu sind:
-bautechnisch komplexe Maßnahmen
-komplexe Anforderungen an die bauzeitliche Verkehrssicherung oder Baustellenabsicherung (Verbau et cetera)
-Verkehrssicherungspflichtige Sofortmaßnahmen
-Maßnahmen in Verbindung mit Arbeiten Dritter (Versorgungsträger et cetera)
-Maßnahmen die zuschuss- oder förderfähig sind.
Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag kann nur bis zu der unter Ziffer IV.2.2 bestimmten Frist erfolgen (durch Abgabe Angebot in diesem offenen Verfahren auf eines oder beide Lose). Ein nachträglicher Beitritt ist nicht möglich.
Der Vertrag kann zweimalig um je ein Jahr verlängert werden. Der Wert unter II.2.6 enthält die beiden Verlängerungsmöglichkeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Ein Vordruck für diese Erklärung ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Los 1)
Nachweis über die Zulassung als Straßenbauer durch Beleg über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes: Als Berufsregister kommt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Betracht.
Los 2)
Nachweis über die Zulassung als Straßenbauer durch Beleg über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes: Als Berufsregister kommt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Betracht.
Hinweis für beide Lose: Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen nach der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks* (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWRHwV).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html