BLB Aachen | RWTH | Ersatzneubau Georessourcen 2. BA (GEO II) | BIM-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00442
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB Aachen | RWTH | Ersatzneubau Georessourcen 2. BA (GEO II) | BIM-Management
BIM-Management
RWTH Aachen, Ersatzneubau Georessourcen Forckenbergstraße 52074 Aachen
Für die bestehenden Gebäude der Fachgruppen Fachgruppe Rohstoffe und Entsorgungstechnik (FRE) sowie Geowissenschaften & Geografie (GuG) ist beabsichtigt, ein Ersatzgebäude auf Campus Melaten "Parkspange" (siehe Lageplan) zu errichten. Gemäß der Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) ist vorgesehen, dass die Fachgruppen der Georessourcen gebündelt auf die Parkspange nach Melaten verlagert werden. Der 1. Bauabschnitt Georessourcen wurde kürzlich fertiggestellt; der 2. Ersatzbau Georessourcen ist der nächste Abschnitt für die Parkspange. Des Weiteren soll in der Zukunft der 3 BA. Georessourcen ebenfalls auf der Parkspange in Melaten realisiert werden; dies ist nicht
Bestandteil dieser Maßnahme.
Der Neubau soll sich in verschiedene Institutsteile und einen zentralen Bereich untergliedern (siehe Raumprogramm), in dem der zentral genutzter Hörsaal (120 m2) und weitere institutsübergreifende Nutzungen untergebracht werden. Eine angemessene und identitätsstiftende Außenwirkung ist über einen zentralen Eingangsbereich, der alle Facetten der Fachgruppen widerspiegelt, darzustellen. Ein Ausstellungskonzept für historische Sammlungen ist für übergeordnete oder zentrale Bereiche zudem
sinnvoll.
Das Projekt wird nach der Building Information Modelling-Methode (BIM-Pilot) erstellt. Hierfür erfolgen die Planungsphasen kollaborativ an 3D-Modellen. Die Anforderungen durch die BIM-Methode sind in der BIM-Richtlinie des BLB NRW (Anlage 14a) erläutert.
Auf das Neubauprojekt soll die BIM-Methode angewendet werden. Durch den AG wird hierfür ein BIM-Manager ausgeschrieben, welcher dem Projektteam spätestens ab Leistungsphase 2 zur Verfügung steht und welcher zum koordinierenden Planungsteam des Projektsteuerers gehört. Die Überprüfung des BIM-Modells durch den AG erfolgt ab LPH 3.
Der AN verpflichtet sich gegenüber dem BLB NRW zur Erbringung sämtlicher Leistungen von den in der Anlage 3 zum Vertragsentwurf genannten Leistungen für folgende Projektstufen:
Hierbei erbringt der AN:
- die Projektstufe 1 in Zusammenhang mit der Festlegung von Zielvorgaben und der Verpflichtung freiberuflich Tätiger,
- die Projektstufe 2 in Zusammenhang mit LPH 2 bis 4 der Planungsleistungen, die in Teil 2-4 der HOAI beschrieben sind,
- die Projektstufe 3 in Zusammenhang mit LPH 5 bis 7 HOAI der Planungsleistungen, die in Teil 2-4 der HOAI beschrieben sind,
- die Projektstufe 4 in Zusammenhang mit LPH 8 HOAI der Planungsleistungen, die in Teil 2-4 der HOAI beschrieben sind und
- die Projektstufe 5 in Zusammenhang mit LPH 8 / 9 HOAI der Planungsleistungen, die in Teil 2-4 der HOAI beschrieben sind,
soweit die jeweilige Projektstufe mit diesem Vertrag beauftragt oder später abgerufen wurde.
Von den vorgenannten Leistungen ruft der BLB NRW beim AN bereits mit Unterzeichnung dieses Vertrages die folgenden Projektstufen ab:
Projektstufe 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die mit den Leistungen des BIM-Managements Beauftragten müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Universität, Fachhochschule) im Bereich Architektur oder des baubezogenen Ingenieurwesens und eine angemessene BIM-Managementpraxis - in der Regel mindestens zwei Jahre - verfügen. Eine entsprechende Qualifikation gemäß VDI/bS-MT 2552
Blatt 8.1 / 8.2 /8.3, buildingSMART, ISO 19650 oder vergleichbar ist nachzuweisen. Der Projektleiter / BIM-Manager und dessen Vertreter sind dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe bindend schriftlich zu benennen; Bestellen und Wechsel der benannten Mitarbeiter, insbesondere des Projektleiters /BIM-Managers und dessen Vertreters, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des BLB NRW.
gemäß Angaben zur Eignung:
Anlage 1 - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Anlage 4 - Erklärung zu Ausschlussgründen
Anlage 5 - Verpflichtungserklärung Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis
Anlage 6 - Erklärung über den spezifischen Umsatz (Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre)
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1,5 Mio. EUR
für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Mindestanforderung für die Angebotsabgabe ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine verbindliche Eigenerklärung. Die Erklärung muss den Angebotsunterlagen als Nachweis beigelegt werden.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz für BIM-Management-Leistungen in Höhe von 150.000 EUR netto, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
gemäß Angaben zur Eignung:
Anlage 7 - Angaben zur vorgesehenen Projektleitung
Anlage 8 - mindestens 2, maximal 4 Referenzen für BIM-Management-Leistungen
Anlage 9 - Beschäftigte der letzten 3 Kalenderjahre (im jährlichen Mittel)
Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.Ing., Bachelor, Master) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesens. Darüber hinaus müssen die benannten Personen über eine angemessene BIM-Management-Praxis von mindestens 2 Jahren verfügen. Eine entsprechende Qualifikation gemäß VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.1 / 8.2 / 8.3, buildingSMART, ISO 19650 oder vergleichbar ist nachzuweisen. Es sind die Nachweise des Hochschulabschlusses sowie berufsbezogene Lebensläufe beizulegen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Mindestens zwei, maximal vier Referenzen für BIM-Management, davon
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.07.2018 - 30.06.2023
- mind. eine Referenz mit Brutto-Baukosten (KG 200-600) ? 20 Mio. EUR
- mind. eine Ref. mit KG 400 ? 30 Prozent an den Brutto-Baukosten (KG200-600)
- mind. eine Referenz mit Projektstufe II zum Leistungsbild BIM-Management gem. AHO-Heft 9 (5. Aufl.), Abs. 6.2
- mind. eine Referenz mit Verwendung eines Aufgabenmanagementsystems (Issue-Task bzw. BCF-Plattform)
Gewertet werden nur solche Referenzen, für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblattes (Anlage 7) als Eigenerklärung
- Ergänzender Projektsteckbrief auf maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz mit folgenden Angaben: Aufgabenbeschreibung, ggf. besondere Anforderungen, Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit), Leistungsbilder, Leistungsphasen bzw. Projektstufen, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden.
Im Falle einer alleinigen Eigenerklärung des Bieters, d.h. ohne Vorlage eines Referenzschreibens, weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine Anzahl von 3 festen technischen Fachkräften im BIM-Management, bezogen auf die genannten drei Kalenderjahre.
siehe "Auflagen zur persönlichen Lage"
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEISE ZU DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN:
Für die Zuschlagserteilung gelten die folgenden Zuschlagskriterien:
Orgagnisationskonzept: 10,00 %
Bearbeitungskonzept: 30,00 %
Berufserfahrung Projektleitung: 5,00 %
Berufserfahrung stellv. Projektleitung: 5,00 %
Honorarangebot: 50,00 %
WEITERE HINWEISE:
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW:
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister:
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1HEC4401
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.