Hygiene-Erstinspektion VDI 6022 Referenznummer der Bekanntmachung: 071-2023-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hygiene-Erstinspektion VDI 6022
Der Auftrag dient zur Durchführung der Hygiene-Erstinspektion aller RLT-Anlagen und Sekundärluftgeräte der Universität Bielefeld nach VDI 6022 im Jahr 2023.
Die Arbeiten sind nach Auftragserteilung, zeitlich erst nach Absprache mit Ansprechpartner vor Ort, gemäß den im LV definierten Leistungen durchzuführen.
Die Arbeiten vor Ort sind bis Ende 09/2023 abzuschließen.
Hierzu sind die Hinweise zur Möglichkeit der Abschaltung der Anlagen und den damit verbundenen Einfluss auf den Lehrbetrieb zu berücksichtigen.
Eine Durchgängige Abarbeitung kann nicht gewährleistet werden.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Die Universität Bielefeld plant die einmalige Vergabe der Prüfleistung für die Hygieneerstinspektion der RLT-Anlagen mit
und ohne Befeuchtung sowie von Sekundärluftgeräten entsprechend den Vorgaben der aktuell gültigen Fassung der
VDI 6022.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage festzustellen. Bei der Prüfung sind die
einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu
berücksichtigen.
Der Vertrag beschreibt die einmalige Prüfung der in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen.
Beginn der Prüfung: September 2023
Fertigstellung: Oktober 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*. Darf nicht älter als 6 Monate. gerechnet ab Datum der Angebotsfrist, sein.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
- Gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Ggf. Nennung der Mindestdeckungssumme
Mindestanforderung:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a.) für Personenschäden 500.000,-- EUR,
b.) für sonstige Schäden (einschl. Vermögensschäden) 1.000.000,-- EUR.
- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
-bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe,Formular 533.
gemäß VDI 6022
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefülltes Dokument "Leistungsbeschreibung" (mit dem Angebot vorzulegen)
- Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung/ Handwerkerkarte, jeweils nach den staatlichen Rechtsvorschriften des Niederlassungssitzes (nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist)
- befähigte Person zur Prüfung nach VDI 6022 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY16TFFPG4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland