Gemeinde Aidlingen - Vergabe Planungsleistungen Straßensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1650
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aidlingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aidlingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Aidlingen - Vergabe Planungsleistungen Straßensanierung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise" (Wasserleitungen, Kanal, Hausanschlüsse) nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie
- Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
Im April dieses Jahres hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen die vorliegende Vorplanung zur Sanierung der Sonnenbergstraße zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage die Umsetzung des Vorhabens beschlossen. Hierzu sind in einem ersten Schritt die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 zu vergeben.
Bei dem Sanierungsvorhaben stehen bei der Verkehrsanlagenplanung die Umstrukturierung des Straßenraums sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Auflösung der Sichtbeziehung und Unterteilung in Gestaltungsabschnitte im Vordergrund. Hierzu sieht die Vorplanung eine Reduzierung der Flächenversiegelung durch Verwendung eines durchlässigen, CO2-neutralen Pflasters im Bereich des Gehwegs sowie die Integration von Grünflächen mit Baumbepflanzungen vor. Bei der Umstrukturierung des Straßenraums ist eine bessere Nutzung des Straßenraums für Fußgehende und Radfahrende sowie eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten gerade für Kinder angedacht. Hinsichtlich der Entwässerung der öffentlichen Flächen strebt die Gemeinde Aidlingen einen nachhaltigen Ausbau mit Berücksichtigung "Blau-Grüner-Infrastruktur" nach Möglichkeit über Baumrigolen an. Durch versetzte Anordnung der Grünflächen im Straßenraum ist eine Unterbrechung der langen Sichtachsen beabsichtigt.
Die Gesamtlänge des Planungsbereichs beträgt rund 950 Meter. Die Sonnenbergstraße befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Entlang der Bordsteine haben sich stellenweise größere Netzrisse gebildet. Durch Aufgrabungen und Ausbesserungen kam es an einigen Stellen zu Flickstellen und bituminösem Teilersatz der gebundenen Schichten. Weiterhin sind teilweise ausgeprägte Spurrinnen vorhanden. Die Nebenflächen und Gehwege sind durchgängig asphaltiert. Der Kreuzungsbereich zur Panoramastraße ist im Bereich schlecht einsehbar, weshalb ein Spiegel angebracht wurde. Die vorhandene Fahrbahnbreite der Panoramastraße beträgt knapp vier Meter und ist damit nicht ausreichend für die Begegnung zweier PKW dimensioniert. Neben der Umgestaltung ist eine Erneuerung der Asphaltschichten, voraussichtlich auch der Schottertragschicht einschließlich Gehwegen und Bordsteinen erforderlich.
Die Wasserleitungen im Sanierungsbereich weisen teilweise ein Baujahr von 1920 aus und sollen vollständig in offener Bauweise ausgewechselt werden. Gleiches gilt für die Kanalisation einschließlich Hausanschlüsse bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze.
Hinsichtlich der weiteren Leitungsträger empfiehlt die Vorplanung eine enge Abstimmung. So ist angedacht, die vorhandene Gasleitung abschnittweise umzulegen, um Platz für Baumstandorte zu schaffen. Auch für die Stromleitung sind Veränderungen empfohlen.
Die Kostenschätzung aus dem April dieses Jahres geht von Sanierungskosten in Höhe von rund 6,0 Mio. Euro (brutto) aus. Dabei sind auch eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie die Integration von Baumstandorten berücksichtigt.
Die zu vergebenden Planungsleistungen der Objektplanung umfassen demnach
- Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise"
(Wasserleitungen, Kanal, Hausanschlüsse),
- Verkehrsanlagen
(Straßen, Gehwege einschließlich Begrünung, Bordsteine und Beleuchtung).
Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei
- die Umsetzung der Ziele der Gemeinde Aidlingen bei der Umgestaltung des Straßenraums sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität;
- die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Aidlingen;
- die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange;
- die enge Abstimmung mit den weiteren Leitungsträgern.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Planungsziele des jeweiligen Referenzprojekts mit dem verfahrensgegenständlichen Vorhaben, den Leistungsumfang sowie die Aktualität betrachtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" sowie "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)") im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen in den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Beginn der LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags und des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Tele-fonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung und erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 in EUR brutto,
- Darstellung des Leistungsumfangs (Planungsdisziplinen),
- Darstellung, ob mit der Sanierung eine Umstrukturierung des Straßenraums umgesetzt wurde,
- Darstellung, ob die Sanierung die Abstimmung mit den weiteren Leitungsträgern durch den Auftragnehmer umfasste,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Zu (2) Nachweis von vergleichbaren Leistungen:
- Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).
- Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 2,0 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder
Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)
angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6U1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.