bi-axiale, elektrodynamische Prüfsysteme (10 kN + 20 kN) Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1.1-H1123/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hshl.de
Abschnitt II: Gegenstand
bi-axiale, elektrodynamische Prüfsysteme (10 kN + 20 kN)
Standortübergreifendes TWIN-Lab im Bereich Werkstoffprüfung bestehend aus 2 bi-axialen elektrodynamischen Prüfsystemen. Einbindung eines bereits vorhandenen Prüfsystems.
Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm Die genauen Aufstellorte für beide Prüfsysteme ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis., Standort Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt
Es wird ein bi-axiales elektrodynamisches Prüfsystem mit 20 kN und ein bi-axiales elektrodynamisches Prüfsystem mit 10 kN beschafft. Beide Systeme sind standortübergreifend (Hamm und Lippstadt) als TWIN-Lab einzurichten. Ein am Standort Hamm vorhandenes bi-axiales, elektrodynamisches 1 kN Prüfsystem ist einzubinden.
Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): 1. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), soweit eine Eintragung aufgrund der Rechtsform des Bieters vorgesehen ist. Soweit keine Eintragung vorgesehen ist, Vorlage der Gewerbeanmeldung, bei ausländischen Bietern ein vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshafpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bestätigung Versicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bestätigung über eine aktuell bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe § 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 4. Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mindestens 3 Referenzen über realisierte Installationen von bi-axialen elektrodynamischen Prüfmaschinen im angebotenen Kraftbereich. Insbesondere sind dabei solche Anlagen zu benennen, die eine gleiche oder ähnliche Ausstattung enthalten.
Auf gesonderte Anforderung des AG ist der Bieter in der Lage, die geforderte Softwarefunktionalität anhand einer ähnlichen Maschine innerhalb Europas vorzuführen.
Mindestesn 3 Referenzen über bereits erfolgte Installationen vergleichbarer Prüfsysteme.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung VO 2022/833 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zu Geschäftsbeziehungen zu Russland gem. VO (EU) 2022/833
Abschnitt IV: Verfahren
digital
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lieferung und die Inbetriebnahme muss spätestens bis 20.12.23 erfolgen.
Die Gewährung von zur Finanzierung genutzten Haushaltsmitteln hängt von der Einhaltung dieser Termine ab.
Sollte die Einhaltung der Termine nicht möglich sein, ist eine Anzahlungsbürgschaft in Höhe von 40% zu Kosten des Lieferanten erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH9Y16DBEY5R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.