Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT, der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe (SisoraSt) und von Weiterleitungsnachrichten mit IT-Bezug im Rahmen der Autarkieprojekte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT, der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe (SisoraSt) und von Weiterleitungsnachrichten mit IT-Bezug im Rahmen der Autarkieprojekte
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) etabliert ein einheitliches Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) an all ihren Standorten. Das ISMS steuert u. a. die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz für die IT-Sicherheit ergeben. Hierfür sind maßgeblich die Anforderungen aus der Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der Sicherungskatergorien I und II gegen Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinie IT) und der SEWD-Richtlinie sonstige radioactive Stoffe (SisoraSt) zu beachten, in Kombination mit den Standard-IT-Sicherheitsmaßnahmen des IT Grundschutzes des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI). Durch das einheitliche ISMS soll eine Harmonisierung der IT-Sicherheitsprozesse sowie der Vorgabe- und Nachweisdokumente in der IT Sicherheit sichergestellt werden
Essen und bundesweite Standorte
Gegenstand der vorliegenden Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsund Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT und der SisoraSt, um eine reibungslose Fortführung des oben beschriebenen Vereinheitlichungsprozesses zu gewährleisten. Die Hauptziele des Auftrags sind Unterstützungstätigkeiten bei der Erstellung von einheitlichen Vorgabedokumenten, der Überführung dieser Vorgabedokumente in standortspezifische Dokumente sowie der Erstellung von Vorlagen zum Nachweis eines ausreichenden IT-Sicherheitsniveaus an den einzelnen BGZZwischenlager-Standorten. Die Tätigkeiten des Dienstleisters umfassen zum einen die inhaltliche Beratung zum Thema IT Sicherheit in atomrechtlichen Genehmigungs- und Änderungsverfahren sowie die Unterstützung bei der Konzeptentwicklung und Dokumentenerstellung und zum anderen die Unterstützung bei Abstimmungsprozessen zwischen den notwendigen Beteiligten.
Für die angestrebte Harmonisierung der IT-Sicherheitsprozesse sowie der Vorgabe- und Nachweisdokumente im Bereich der IT Sicherheit ist eine Unterstützung bei den folgenden Aufgaben erforderlich:
• Erstellung einheitlicher Vorgaben zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT und der SisoraSt sowie bei der inhaltlichen und formalen Prüfung und Anpassung der vorhandenen Konzepte.
• Umsetzung der zentralen Vorgaben in standort¬spezifische Vorgaben an den BGZ-Zwischenlager-Standorten.
• Koordination eines abgestimmten Vorgehens zwischen verschiedenen BGZ-Abteilungen ggf. unterschiedlicher BGZ-Standorte in Form von z. B. Telefonaten, Videokonferenzen oder Präsenzterminen an verschiedenen BGZStandorten. Vor-/Nachbereitung von Meetings (z. B. Erstellung von PowerPoint-Vorträgen und Tischvorlagen sowie von Protokollen und Notizen)
• Qualitätssicherung und fachliche Prüfung der, an den BGZ-Zwischenlager-Standorten erstellten, Dokumente.
• Vorbereitung von fachgerechten Beantwortungen von Anmerkungen, Hinweisen und Forderungen von Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde/n und deren zugezogenen Sachverständigen (z. B. in Stellungnahmen) an einzelnen BGZ-Zwischenlager-Standorten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen SEWD-IT und SisoraSt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu Wulmstorf
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“