Anmietung von temporaeren Wohncontainern Referenznummer der Bekanntmachung: SKM-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korntal-Münchingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.korntal-muenchingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von temporaeren Wohncontainern
Anmietung von temporaeren Wohncontainern
Die Stadt Korntal-Münchingen benötigt für die Unterbringung von Asylbewerbern temporäre Wohneinheiten, die gem. den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung auf einem städtischen Grundstück Kornwestheimer Straße 133, Korntal-Münchingen, aufgestellt werden sollen.
>> Containerblock-Single <<
1 Stück Containerblock- Single bestehend aus:
- 1x10 Container nebeneinander
- Mittelgang Leercontainer
- 1x 7 Container nebeneinander
- 1x 3 Container als Küchen- und Gemeinschaftsraum
Aufstellung gem. Planvorgabe
>>Containerblock-Familie<<
1 Stück Containerblock Familie - Bestehend aus:
- 5 x Containereinheit Familie (10 Container) nebeneinander
- Mittelgang
- 3x Containereinheit Familie (6 Container)
- 1x Container Single (1 Container)
- 1x Containereinheit Küche -und Gemeinschaftscontainer (3 Container)
Die Container verbleiben im Eigentum des beauftragten Bieters.
Die Überlassung hat für zwei Jahre zu erfolgen. Der Überlassungszeitraum beginnt mit der bezugsfertigen und mangelfreien Übergabe der geschuldeten Containeranlagen.
Der Stadt Korntal-Münchingen wird ein Ankaufsrecht zum Ende des Mietzeitraums eingeräumt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss drei Monate vor Ende des Überlassungszeitraums erfolgen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Der Stadt Korntal-Münchingen wird ein Ankaufsrecht zum Ende des Mietzeitraums eingeräumt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Gründungjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
>>Versicherung (siehe ANLAGE 2)<<
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (mit Abdeckung der Risiken von Wohncontainern) mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
> für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je [Betrag gelöscht] EUR,
> für Personenschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR
oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Es ist mit der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsnachweis einzureichen. Eine Erklärung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Für die jeweilige Versicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
>>Umsatz (siehe ANLAGE 3)<<
- Eigenerklärung zum durchschnittlichen Nettojahresumsatz aus den letzten drei Kalenderjahren (2020 - 2022)
- Eigenerklärung zum durchschnittlichen Nettojahresumsatz aus den letzten drei Kalenderjahren aus vergleichbaren Leistungen (schlüsselfertige Überlassung / Aufstellung / Abbau von Containern zu Wohnzwecken) (2020 - 2022)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
>>Referenzen (siehe ANLAGE 4)<<
- Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens einer in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Bereitstellung von Containeranlagen zu Wohnzwecken) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
>Leistungsumfang,
> Auftragswert,
> Leistungszeit,
>Leistungsjahr,
> Auftraggeber,
> Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
> Eigenerklärung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>>Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Selbstreinigung<<
Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben:
- Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (siehe ANLAGE 5)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (siehe ANLAGE 6)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen (siehe ANLAGE 7)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. (siehe ANLAGE 8)
Soweit der Bieter infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. (siehe ANLAGE 8)
>>Sonstige Erklärungen<<
Die Bieter haben die
-Verpflichtungserklärung LTMG (siehe ANLAGE 9)
mit dem Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
wird verwiesen.