Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen Referenznummer der Bekanntmachung: 28-23 SF

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-due.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQY1DWKVMUG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQY1DWKVMUG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen

Referenznummer der Bekanntmachung: 28-23 SF
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39515000 Gardinen, Vorhänge, Schabracken und Textiljalousien
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen für vier Jahre

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen, Campus Duisburg Forsthausweg 2 47057 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Universität Duisburg-Essen versieht die Fensterflächen der Gebäude an den Standorten Duisburg und Essen einschließlich der Außenliegenschaften zum Zweck des Sonnenschutzes mit Innenlamellen. Für Neueinbringung, Einbau und Instandsetzung dieser Innenlamellen soll ein Rahmenvertrag vergeben werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Leiferung und Einbau neuer Innenlamellen, sowie die Demontage und kleine Instandsetzungen an bereits verbauten Innenlamellen.

Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden von jeweils 2.500.000 EUR je Schadensfall (und je Versicherungsjahr). Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bieter müssen zwingend an einer Ortsbesichtigung beim Auftraggeber teilnehmen, wenn sie nicht auf

anderem Wege nachweisen können, dass ihnen die Örtlichkeiten bekannt sind. Nachforderungen, die mit

Unkenntnis der Liegenschaften und den dortigen Gegebenheiten begründet werden, bleiben unberücksichtigt.

Die Termine zur Ortsbesichtigung finden grundsätzlich in der 13. Kalenderwoche im Zeitraum von 8:00 Uhr bis

13:00 Uhr für jeden Bieter gesondert statt. Termine für eine Ortsbesichtigung sind spätestens bis zum

30.03.2022, 12:00 Uhr (eingehend)

mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion unter https://www.evergabe.nrw.de zu vereinbaren. Die

grundsätzlich verfügbaren Termine sind der Anlage A 14 zu entnehmen und darin für jeden Tag farblich

gekennzeichnet. Die Bieter sind gehalten, bei ihrer Anfrage möglichst drei Alternativtermine zu benennen.

Spätere Terminanfragen sind zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, der Bieter hat jedoch keinen Anspruch

darauf, dass ein entsprechender Termin gewährt wird und dass etwaige aus der Besichtigung resultierende

Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden, soweit diese Fragen erst

nach der Frist zur Einreichung von Bieterfragen eingereicht werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigungen selbst

werden keine Fragen beantwortet. Es ist den Bietern gestattet, im Rahmen der Ortsbesichtigungen Lichtbilder

anzufertigen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für diese selbstverständlich uneingeschränkt.

Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ausgestellt. Dieser ist dem Angebot

beizufügen. Kann der Bieter die Teilnahme an der Ortsbesichtigung nicht nachweisen oder auf andere Weise

dokumentieren, dass er sich über die Einrichtungen vor Ort Kenntnis verschafft hat (durch frühere Aufträge

oder durch eine Ortsbesichtigung im Rahmen eines vorhergehenden Vergabeverfahrens), wird sein Angebot

ausgeschlossen. Nicht mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmte Ortsbesichtigungen sind nicht zulässig

und werden als solche nicht anerkannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/07/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Es handelt sich um eine nicht öffentliche Angebotsöffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQY1DWKVMUG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2023

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