Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen Referenznummer der Bekanntmachung: 28-23 SF
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-due.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen
Rahmenvertrag für die Lieferung, Einbau und Instandsetzung von Innenlamellen für vier Jahre
Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen, Campus Duisburg Forsthausweg 2 47057 Duisburg
Die Universität Duisburg-Essen versieht die Fensterflächen der Gebäude an den Standorten Duisburg und Essen einschließlich der Außenliegenschaften zum Zweck des Sonnenschutzes mit Innenlamellen. Für Neueinbringung, Einbau und Instandsetzung dieser Innenlamellen soll ein Rahmenvertrag vergeben werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Leiferung und Einbau neuer Innenlamellen, sowie die Demontage und kleine Instandsetzungen an bereits verbauten Innenlamellen.
Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden von jeweils 2.500.000 EUR je Schadensfall (und je Versicherungsjahr). Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.
Die Bieter müssen zwingend an einer Ortsbesichtigung beim Auftraggeber teilnehmen, wenn sie nicht auf
anderem Wege nachweisen können, dass ihnen die Örtlichkeiten bekannt sind. Nachforderungen, die mit
Unkenntnis der Liegenschaften und den dortigen Gegebenheiten begründet werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Termine zur Ortsbesichtigung finden grundsätzlich in der 13. Kalenderwoche im Zeitraum von 8:00 Uhr bis
13:00 Uhr für jeden Bieter gesondert statt. Termine für eine Ortsbesichtigung sind spätestens bis zum
30.03.2022, 12:00 Uhr (eingehend)
mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion unter https://www.evergabe.nrw.de zu vereinbaren. Die
grundsätzlich verfügbaren Termine sind der Anlage A 14 zu entnehmen und darin für jeden Tag farblich
gekennzeichnet. Die Bieter sind gehalten, bei ihrer Anfrage möglichst drei Alternativtermine zu benennen.
Spätere Terminanfragen sind zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, der Bieter hat jedoch keinen Anspruch
darauf, dass ein entsprechender Termin gewährt wird und dass etwaige aus der Besichtigung resultierende
Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden, soweit diese Fragen erst
nach der Frist zur Einreichung von Bieterfragen eingereicht werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigungen selbst
werden keine Fragen beantwortet. Es ist den Bietern gestattet, im Rahmen der Ortsbesichtigungen Lichtbilder
anzufertigen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für diese selbstverständlich uneingeschränkt.
Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ausgestellt. Dieser ist dem Angebot
beizufügen. Kann der Bieter die Teilnahme an der Ortsbesichtigung nicht nachweisen oder auf andere Weise
dokumentieren, dass er sich über die Einrichtungen vor Ort Kenntnis verschafft hat (durch frühere Aufträge
oder durch eine Ortsbesichtigung im Rahmen eines vorhergehenden Vergabeverfahrens), wird sein Angebot
ausgeschlossen. Nicht mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmte Ortsbesichtigungen sind nicht zulässig
und werden als solche nicht anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine nicht öffentliche Angebotsöffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQY1DWKVMUG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]